Description
(Text)
Infolge der tatbestandlichen Verselbständigung von sachlicher und persönlicher Begünstigung gegenüber der Teilnahme, hat die historisch ältere chronologische Differenzierung zwischen Teilnahme und Begünstigung an Bedeutung verloren. Somit hat eine Überprüfung der Abgrenzungskriterien zu erfolgen. Die vorliegende Untersuchung liefert einen Beitrag zu dieser Diskussion. Dabei zeigt sich die Rechtsfigur der vorgeleisteten Begünstigung als ein für die Abgrenzung besonders charakteristisches Phänomen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Überprüfung der Voraussetzungen der Beihilfe. Der Forderung auf zusätzliche, über die Kausalität hinausgehende Zurechnungskriterien tritt der Verfasser mit der These entgegen, daß sich bei richtiger Interpretation unter Berücksichtigung des Wortlauts des 27 StGB schon über den Kausalbegriff sinnvolle Lösungen finden lassen.
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Die Kausalität der Beihilfe - Beihilfe und Alltagshandlungen - Zurechnungsfragen bei der Beihilfe - Die Rechtsfigur der vorgeleisteten Begünstigung ( 257, 258 StGB) und ihr Verhältnis zu 27 StGB.
(Author portrait)
Der Autor: Uwe Vahrenbrink wurde 1969 in Iserlohn geboren. Er nahm 1988 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum auf und legte 1993 die erste juristische Staatsprüfung ab. Danach war er zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozeßrecht der Universität Bochum bei Prof. Dr. Geilen. 1996 trat er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum an. Im selben Jahr erfolgte seine Promotion bei Prof. Dr. Geilen.