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Description
(Text)
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander - G 8, G 20 -, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
(Table of content)
InhaltVorwort7Recht ohne Staat?Stefan Kadelbach und Klaus Günther9Verfassungen ohne Staat? Zur Konstitutionalisierung transnationaler RegimesGunther Teubner49Unternehmen als Normunternehmer: Global Governance und das GemeinwohlKlaus Dieter Wolf101Modernes Investitionsschutzrecht - Ein Beispiel für entstaatlichte Setzung und Durchsetzung von RechtRainer Hofmann119Katholisches Kirchenrecht und Moraltheologie im 16. Jahrhundert: Eine globale normative Ordnung im Schatten schwacher StaatlichkeitThomas Duve147Recht ohne Staat im Staat: Eine rechtsethnologische BetrachtungFranz von Benda-Beckmann175Vom Naturrecht der Urgesellschaft zu den kulturellen Rechten indigener Völker: Rechtsethnologische Konstruktionen und ReflexionenSusanne Schröter201Autorinnen und Autoren229InhaltVorwort7Recht ohne Staat?Stefan Kadelbach und Klaus Günther9Verfassungen ohne Staat? Zur Konstitutionalisierung transnationaler RegimesGunther Teubner49Unternehmen als Normunternehmer: Global Governance und das GemeinwohlKlaus Dieter Wolf101Modernes Investitionsschutzrecht - Ein Beispiel für entstaatlichte Setzung und Durchsetzung von RechtRainer Hofmann119Katholisches Kirchenrecht und Moraltheologie im 16. Jahrhundert: Eine globale normative Ordnung im Schatten schwacher StaatlichkeitThomas Duve147Recht ohne Staat im Staat: Eine rechtsethnologische BetrachtungFranz von Benda-Beckmann175Vom Naturrecht der Urgesellschaft zu den kulturellen Rechten indigener Völker: Rechtsethnologische Konstruktionen und ReflexionenSusanne Schröter201Autorinnen und Autoren229
(Author portrait)
Klaus Günther ist Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie im Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt. Außerdem ist er Projektleiter am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Mitglied im Kollegium des Instituts für Sozialforschung sowie Principal Investigator am Forschungszentrum »Normative Ordnungen« an der Goethe-Universität Frankfurt.Stefan Kadelbach ist Professor für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Frankfurt. Klaus Günther ist dort Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht.



