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Description
(Text)
Der neue Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht ist das Zeitsparprogramm für alle Praktiker, die für insolvenzrechtliche Problemstellungen verlässliche Lösungen suchen. Der transparente Aufbau der Kommentierungen, der lösungsorientierte Stil mit vielen Beispielen und die Fokussierung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verschaffen dem Nutzer einen schnellen, intuitiven Zugang zur gesuchten Information. Der Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht vereint die Kompetenz anerkannter Experten aus allen Bereichen des Insolvenzrechts: Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenzrecht, Richter aus allen drei Instanzen sowie vielfach ausgewiesene Wissenschaftler bieten verlässliche Hilfestellungen auch zu Fragen, die noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.
(Author portrait)
Prof. Dr. Martin Ahrens ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Zivilprozessrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Mitherausgeber mehrerer insolvenzrechtlicher Zeitschriften, Mitherausgeber eines insolvenzrechtlichen Kommentars und Autor in zahlreichen insolvenzrechtlichen, zivilprozessrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Kommentaren sowie Handbüchern. Daneben hat er mehrere Werke zum Privat- und Verfahrensrecht mitherausgegeben sowie zahlreiche Beiträge zum Insolvenz-, Verfahrens- und Privatrecht veröffentlicht. Er trägt regelmäßig im In- und Ausland zum Insolvenz- sowie Verfahrensrecht vor und war mehrfach als Gastprofessor an der Universität Nanjing, VR China, tätig.Prof. Dr. Markus Gehrlein ist Richter am IX. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe und besonders für Insolvenzrecht, Anwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftpflicht zuständig. Darüber hinaus ist er Honorarprofessor der Universität Mannheim.Dr. Andreas Ringstmeier ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Abwicklung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzverfahren (Insolvenzverwalter und Treuhänder), der Beratung und Sanierung krisengefährdeter Unternehmen sowie der Beratung von Gläubigern bei drohender oder eingetretener Insolvenz ihres Vertragspartners.