Tatbestand und Rechtsfolge : Untersuchungen zu ihrem strafrechtsdogmatisch-methodologischen Verhältnis. Habil.-Schr. Univ. Hannover 1997 (Erg. Fass.) (Juristische Abhandlungen 35) (1., Aufl. 1999. XIV, 368 S. 23.5 cm)

Tatbestand und Rechtsfolge : Untersuchungen zu ihrem strafrechtsdogmatisch-methodologischen Verhältnis. Habil.-Schr. Univ. Hannover 1997 (Erg. Fass.) (Juristische Abhandlungen 35) (1., Aufl. 1999. XIV, 368 S. 23.5 cm)

  • ただいまウェブストアではご注文を受け付けておりません。 ⇒古書を探す
  • ページ数 340 S.
  • 商品コード 9783465027072

Description


(Short description)
Dieses Buch behandelt die Unterscheidung und die strafrechtsdogmatische Zuordnung gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Strafbarkeitsvoraussetzungen und der Rechtsfolgen der Tat. In der Strafrechtsdogmatik, aber auch in der Rechtsprechung ist das Verhältnis von Tatbestand und Rechtsfolge unzureichend geklärt bzw. erfolgt die Zuordnung lediglich aus dem Blickwinkel ihrer Konsequenzen für das strafjuristische Arbeitsergebnis. Die Abhandlung begründet die Unterscheidung der Voraussetzungen von den Rechtsfolgen einer Tat anhand der konditionalen Struktur der Strafgesetze sowie der Gesetzlichkeit im Strafrecht als ein willkürliche Strafen abwehrendes und die Freiheit des Bürgers im Rechtsstaat sicherndes Grundrecht.

(Text)
Das Buch behandelt die Unterscheidung und die strafrechtsdogmatische Zuordnung gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Strafbarkeitsvoraussetzungen und der Rechtsfolgen der Tat. In der Strafrechtsdogmatik, aber auch in der Rechtsprechung ist das Verhältnis von Tatbestand und Rechtsfolge unzureichend geklärt. Praktische Beispiele im StGB sind die unbenannten und benannten besonders schweren Fällemit Regelbeispielen, die Nötigung, sowie die unechte Unterlassungsstrafbarkeit insbesondere hinsichtlich der Zumutbarkeit des erwarteten, aber ausgebliebenen Verhaltens. Aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen, jedoch unterschiedlich hohen Bestimmtheit von Tatbestand und Rechtsfolge entscheidet die jeweils getroffene Zuordnung über die Vereinbarkeit des Strafgesetzes mit dem Verfassungsrecht.Widerlegt wird das in der Strafrechtswissenschaft nahezu einhellig vertretene Kriterium für die Tatbestandseigenschaft einer Regelung, daß diese einen zwingenden und abschließenden rechtlichen Gehalt haben müsse, als ein lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen aufgestelltes volitives Kriterium. Die Abhandlung begründet dagegen die Unterscheidung der Voraussetzungen von den Rechtsfolgen einer Tat anhand der konditionalen Struktur der Strafgesetze sowie der Gesetzlichkeit im Strafrecht als ein willkürliches Strafen abwehrendes und die Freiheit des Bürgers im Rechtsstaat sicherndes Grundrecht.

最近チェックした商品