Der Organhaftungsvergleich zwischen Aktien- und D&O-Versicherungsrecht (AHW 247) (Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht 247) (2021. 354 S. 218 mm)

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Der Organhaftungsvergleich zwischen Aktien- und D&O-Versicherungsrecht (AHW 247) (Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht 247) (2021. 354 S. 218 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783452298911

Description


(Text)

In der Praxis enden die meisten Streitigkeiten zwischen Aktiengesellschaften und ihren Organmitgliedern nicht mit einem Urteil staatlicher Gerichte, sondern mit einem Vergleich. Beispielhaft zu nennen sind die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fälle Bilfinger, Conergy, Deutsche Bank, Rheinmetall und Siemens. An solchen Vereinbarungen sind aber nicht nur Aktiengesellschaften und die in Anspruch genommenen Organmitglieder beteiligt, bei denen es sich sowohl um Vorstands- als auch um Aufsichtsratsmitglieder handeln kann. Regelmäßig wirken außerdem D&O-Versicherungsunternehmen mit.

Die Arbeit differenziert zwischen Haftungs-, Deckungs- und kombinierten Vergleichen. Haftungsvergleiche sind Verträge, die zwischen Aktiengesellschaften und ihren Organmitgliedern zustande kommen. Durch sie legen die Beteiligten Streitigkeiten bei, die sich aus dem Organhaftungsverhältnis ergeben. Bei Konflikten über das Bestehen des Deckungsanspruchs aus einem D&O-Versicherungsvertrag kann ein Deckungsvergleich zustande kommen. Ziel eines kombinierten Vergleichs ist es, sämtliche Streitigkeiten sowohl aus dem Deckungs- als auch aus dem Haftungsverhältnis einvernehmlich beizulegen.

Des Weiteren widmet sich die Arbeit den praktisch bedeutsamen Schwierigkeiten, wenn eine große Zahl von Versicherungsunternehmen an einem Vergleich beteiligt ist. Organhaftungsvergleiche erlangen ihre besondere Komplexität nämlich dadurch, dass Versicherungsprogramme meist aus mehreren D&O-Versicherern bestehen. Diese decken einen Schaden nicht nur Arbeitskreis Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gefördert.

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