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Diese Untersuchung geht Zusammenhängen von Gesellschaftsrecht und steuerlichem Gemeinnützigkeitsrecht ( 51 ff. AO) nach. Gemeinnützige Körperschaften i.S.v. 52 AO1 sind keine gesellschaftsrechtlichen Sonderformen; vielmehr gelten für sie die allgemeinen Regeln des jeweiligen Organisationsrechts.in Anspruch genommen werden können und ob das für die jeweilige Rechtsform gefundene Ergebnis rechtspolitisch zu begrüßen ist oder es de lege ferenda Änderungen bedarf.
Inhaltsübersicht
Vorwort
Inhalt
Einleitung
A. Gegenstand der Untersuchung
B. Gang der Untersuchung
C. Steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht versus Non-Profit-Recht
1. Teil Grundlegung
A. Voraussetzungen der Begünstigung gemeinnützigen Handelns
B. Steuervergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften
C. Weitere Vorteile für gemeinnützige Körperschaften
D. Erlangung der Steuervergünstigungen
E. Verlust der Gemeinnützigkeit
F. Steuervergünstigungen für Tätigkeiten für und finanzielle Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften
G. Fazit der Grundlegung
2. Teil Rechtsformen und steuerliche Gemeinnützigkeit de lege lata und de lege ferenda
A. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
B. Aktiengesellschaft
C. Europäische Aktiengesellschaft
D. Kommanditgesellschaft auf Aktien
E. Körperschaften nach dem Recht eines anderen Staates
F. Genossenschaft
G. Europäische Genossenschaft
H. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; Pensionsfondsvereine
I. Sonstige juristischen Personen des Privatrechts
J. Zweckvermögen des privaten Rechts
K. Personengesellschaften
L. Fazit des 2. Teils Rechtsformen und steuerliche Gemeinnützigkeit
3. Teil Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
A. Kritische Würdigung der Öffnung der GmbH für gemeinnützige Zwecke
B. Überlegungen de lege ferenda
C. Das Organisationsrecht der gemeinnützigen GmbH
4. Teil Zusammenfassung