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Das Zuteilungsgesetz 2007 regelt die Anfangszuteilung von Emissionsberechtigungen an die in den europäischen Emissionshandel einbezogenen Anlagenbetreiber. Es bestimmt damit, welche wirtschaftlichen Lasten die einzelnen Unternehmen zu tragen haben.
Der vorliegende Kommentar wendet sich an alle Unternehmen, deren Anlagen vom Emissionshandel betroffen sind sowie an alle Behörden und Gerichte, die mit dem Vollzug des Zuteilungsgesetzes sowie den zahlreichen Widersprüchen und Klagen gegen die Zuteilungsentscheidungen befasst sind. Er stellt die wesentlichen Gesichtspunkte für die Auslegung und Anwendung der Normen des Zuteilungsgesetzes in ihrem systematischen Zusammenhang dar.
Eingearbeitet sind die ersten Gerichtsentscheidungen, die zum Emissionshandel ergangen sind und die Zuteilungsentscheidungen, die im Dezember 2004 von der Deutschen Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt erlassen wurden. Darüber hinaus berücksichtigt der Kommentar die Entscheidung der Europäischen Kommission über die deutschen Zuteilungsregeln im Nationalen Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland und ordnet sie in den Kontext der Kommissionsentscheidungen über die anderen nationalen Zuteilungspläne der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein. Dabei werden auch die Zuteilungsregeln in Deutschland mit denen anderer Mitgliedstaaten im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen verglichen.