Das Kindeswohl als Ausgangspunkt und Grenze der Elternschaft : Eine Untersuchung zur möglichen Gestaltung modernen Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 588) (2025. 421 S. 3 Abb.; 421 S., 3 schw.-w. Abb. 233 mm)

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Das Kindeswohl als Ausgangspunkt und Grenze der Elternschaft : Eine Untersuchung zur möglichen Gestaltung modernen Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 588) (2025. 421 S. 3 Abb.; 421 S., 3 schw.-w. Abb. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428194247

Description


(Short description)
Das geltende Abstammungsrecht bedarf aufgrund vielfach neu gelebter Familienmodelle einer grundlegenden Reform. Den Ausgangspunkt und die Grenze einer Neukonzeption der 1591 ff. BGB sollte das Kindeswohl darstellen. Die Arbeit untersucht moderne Familienformen auf ihre Kindeswohldienlichkeit und unterbreitet konkrete Regelungsvorschläge, wie ein modernes »Recht der Eltern-Kind-Zuordnung« modelliert werden könnte, auch mit Blick auf Leihmutterschaft und Mehrelternschaften.
(Text)
Seit den Anpassungen durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz im Jahr 1998 blieben die abstammungsrechtlichen Regelungen im BGB weitgehend unverändert. Die geltende Rechtslage begegnet damit nicht mehr einer gewachsenen Vielfalt moderner Familienformen, die abseits des verschiedengeschlechtlichen Zwei-Eltern-Modells stehen. Eine grundlegende Reform der 1591 ff. BGB wird insofern nicht nur gesellschaftlich-politisch, sondern auch vielfältig in der Rechtswissenschaft gefordert. Die Arbeit betont die Notwendigkeit, das Kindeswohl in den Vordergrund eines »Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung« de lege ferenda zu stellen. Was dem Wohl des Kindes dient, wird unter Rückgriff auf entwicklungspsychologische und soziologische Erkenntnisse im Einzelfall ermittelt. Rekurriert wird auch auf rechtsvergleichende Elemente. Das Produkt der Arbeit stellt eine vollständige Neukonzeption des geltenden Abstammungsrechts auch unter der Einbeziehung von Leihmutterschaften und Mehrelternschaften dar.
(Table of content)
A. EinleitungB. Grundlagen des KindeswohlsC. Das geltende Abstammungsrecht und seine EntwicklungD. Die Bedeutung des Kindeswohls bei der Eltern-Kind-Zuordnung aus der Sicht des GesetzgebersE. Das Kindeswohl und die StatusprinzipienF. Recht der »Abstammung« als »Verstarrung« der elternschaftlichen Zuordnung?G. Moderne Familienformen im »Recht der Eltern-Kind-Zuordnung«H. Elternschaften im RechtsvergleichI. Verordnungsvorschlag zur Elternschaftsanerkennung der KommissionJ. Reformgedanken zum geltenden AbstammungsrechtK. Modell eines Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung de lege ferendaL. Das »kleine Sorgerecht«M. Gedanken der Initiative »Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts« vom 5. Mai 2023N. Zusammenfassung und Ergebnisse der Arbeit
(Text)
»The Best Interests of the Child as the Starting Point and Limit of Parenthood. An Investigation Regarding the Possible Design of Modern 'Parent-Child Relationship Law'«: The current law of parentage requires fundamental reform because of multiple new family models. The starting point and the limit of a new conception of 1591 ff. BGB should be the best interests of the child. The present work examines modern family forms in terms of their suitability for the best interests of the child and presents concrete regulatory proposals on how a modern 'Law of Parent-Child Relationship' could be modeled, also with regard to surrogacy and multiple parenthood.
(Author portrait)
Ole Lueg studied law at the Heinrich Heine University in Düsseldorf. After completing his first state examination in 2022, he worked as a research assistant in the »Empolyment & Incentives« practice group of an international law firm from February 2023 to February 2024. Following this activity, he returned to the Chair of Civil Law, Private International Law and Comparative Law as well as Private Insurance Law of Prof. Dr. Dirk Looschelders. Ole Lueg's doctoral thesis was accepted by the Faculty of Law of the University of Düsseldorf in the summer semester of 2024.

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