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Im komplexen System staatlicher Lenkung greifen Hoheitsträger auf Erkenntnisse der Verhaltensforschung zurück, um menschliches Verhalten präziser vorherzusagen und gezielter zu beeinflussen. Dies wird als verhaltensbasierte Regulierung bezeichnet. Ein nach wie vor kontrovers diskutiertes Instrument ist dabei das staatliche »Nudging«. Die Arbeit untersucht, wie diese Form der Lenkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, insbesondere, wie Grundrechte innere Freiheiten schützen können. »Behavioural Policy through the Application of Nudging. Constitutional Requirements for the Governemental use of Nudges in Germany«: In the complex system of state regulation, government authorities draw on findings from behavioural science in order to predict human behaviour more precisely and influence it in a more targeted manner. This is known as Behavioural public policy. One instrument that is the subject of controversial debate is the use of 'nudging' by public authorities. This thesis examines how this means of influencing behaviour is compatible with the German Basic Law, in particular how fundamental rights can provide legal protection for the freedom of thought. EinleitungHeranführung an die Thematik - Ziel der Arbeit - Gang der Untersuchung1. Grundlagen des Nudging-KonzeptesEntscheidungsarchitekturen - Entscheidungsmodelle der Verhaltensforschung - Systematische »Fehlentscheidungen« - Nudging - Kategorisierung von Nudges - Staatliches Nudging - Akzeptanz von Nudging2. Verfassungsrechtliche Vorgaben und GrenzenAusgangspunkt für eine rechtliche Untersuchung - Kompetenzverteilung zum staatlichen Nudging - Das Menschenbild der Verfassung - Grundlagen der Grundrechtsprüfung - Grundrechtsbeeinträchtigungen durch staatliches Nudging - Eingriffsrechtfertigung bei staatlichem Nudging - Zersetzung der Demokratie durch Nudging? - Gerichtliche Überprüfbarkeit staatlicher Nudgings3. Die Europäische Union und Nudging - eine ÜbersichtDie Europäische Union als Entscheidungsarchitektin - Unionsrechtliche Vorgaben bei der Verwendung von Nudges - Schlussfolgerung4. Zusammenfassung in Thesen Max Ullrich studierte von 2011 bis 2017 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) Rechtswissenschaften. Von November 2017 bis 2023 war er dort als akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Ulrich Häde tätig. Im August 2023 trat er den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts Berlin an.



