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Ruhestörende und regelmäßig auftretende Massenansammlungen sind ein Phänomen, das seit einigen Jahren die abendliche und auch nächtliche Freizeitgestaltung in einigen deutschen Großstädten mitprägt. Auch aufgrund des Umstands, dass es für diese Art der Zusammenkünfte keinen greifbaren Veranstalter gibt, haben es Behörden wie auch Gerichte bislang überwiegend abgelehnt, gegen entsprechende Ansammlungen in Gänze vorzugehen. Die Arbeit unternimmt den Versuch, diesen Standpunkt zu widerlegen. »Gatherings and Residents. Dealing with Gathering-Related Noise Disturbances«: For several years disturbing and regularly occurring mass gatherings are a phenomenon that has been shaping evening leisure activities in some major German cities. Due to the fact that there is no tangible organizer for these events, authorities, as well as courts, have predominantly refused to take action against such gatherings. This study attempts to refute this point of view. Einführung in die Problematik und Gang der UntersuchungEinführung in die Problematik ruhestörender Massenansammlungen - Die zu untersuchenden Fragen - Gang der Untersuchung1. Die Grundvoraussetzungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenVorliegen einer Gefahr durch Massenansammlungen und die damit verbundenen Ruhestörungen? - Die Adressatenbestimmung bezüglich ansammlungsbedingter Ruhestörungen2. Die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenPrinzipielle Anwendbarkeit des Gefahrenabwehrrechts? - Abstrakt-generelle Maßnahmen in Gestalt von ordnungsbehördlichen Verordnungen - Konkret-individuelle bzw. konkret-generelle Maßnahmen - Abstrakte sowie konkrete Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts zur Bekämpfung nächtlicher Ruhestörungen3. Der Anspruch auf ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenDie verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Schutzpflichten - Die objektive Pflicht zum Einschreiten bzw. die Reichweite des ordnungsbehördlichen Ermessens - Die Grundlagen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die (gerichtliche) Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches EinschreitenZusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Thomas Jaschke studied administrative sciences in Cologne from 2009 to 2012. Mr. Jaschke was associated with the Cologne City Administration between 2009 and 2023. He studied law in Cologne from 2012 to 2017, passed his first law exam in 2017 and passed his second law exam in 2023. Mr. Jaschke has been a judge in the administrative jurisdiction of North Rhine-Westphalia since May 2023. »Die überzeugende Arbeit beleuchtet die spezielle ansammlungsrechtliche Thematik sorgsam, präzise und vielschichtig, Die möglichen rechtlichen Auswege sind klar beschrieben. Nun sind die Ordnungsbehörden am Zug.« Prof. Dr. Norbert Janz, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, 2/2024 »Ordnungsbehörden, Verwaltungsgerichten und Anwälten kann dieses Werk daher großen Nutzen bieten, sobald es um die Durchsetzung schützenswerter Ansprüche von Anwohnern gegen ansammlungsbedingte Ruhestörungen geht. Der praktische Nutzen der Arbeit kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Umsetzung ist primär Sache der verantwortlichen Kommunen.« Dr. Dr. Frank Ebert, in: Bundeswehrverwaltung, 6/2024



