Description
(Short description)
Ruhestörende und regelmäßig auftretende Massenansammlungen sind ein Phänomen, das seit einigen Jahren die abendliche und auch nächtliche Freizeitgestaltung in einigen deutschen Großstädten mitprägt. Auch aufgrund des Umstands, dass es für diese Art der Zusammenkünfte keinen greifbaren Veranstalter gibt, haben es Behörden wie auch Gerichte bislang überwiegend abgelehnt, gegen entsprechende Ansammlungen in Gänze vorzugehen. Die Arbeit unternimmt den Versuch, diesen Standpunkt zu widerlegen.
(Text)
Ruhestörende und regelmäßig auftretende Massenansammlungen sind ein Phänomen, das seit einigen Jahren die abendliche und auch nächtliche Freizeitgestaltung in einigen deutschen Großstädten mitprägt. Bisweilen finden sich hunderte bis tausende Menschen ohne besonderen Anlass und ohne, dass es einen Veranstalter gäbe, im öffentlichen Raum zusammen, um gemeinsam bis tief in die Nacht zu reden, zu lachen und häufig auch Alkohol zu konsumieren. Zwangsläufig kommt es hierbei zu Konflikten mit den Anwohnern dieser Orte. Bislang haben es Ordnungsbehörden wie auch Gerichte überwiegend abgelehnt, gegen entsprechende Ansammlungen in Gänze vorzugehen. Der einzelne Ansammlungsteilnehmer könne aus Rechtsgründen nicht als Verantwortlicher herangezogen werden. Gegenstand der Arbeit ist es, diesen Standpunkt auf Grundlage des geltenden Polizei- und Ordnungsrechts zu widerlegen und den Konflikt unter besonderer Bezugnahme auf ein Verweil- sowie ein Alkoholkonsumverbot einer schonenden Lösung zuzuführen.
(Table of content)
Einführung in die Problematik und Gang der UntersuchungEinführung in die Problematik ruhestörender Massenansammlungen - Die zu untersuchenden Fragen - Gang der Untersuchung1. Die Grundvoraussetzungen gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenVorliegen einer Gefahr durch Massenansammlungen und die damit verbundenen Ruhestörungen? - Die Adressatenbestimmung bezüglich ansammlungsbedingter Ruhestörungen2. Die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenPrinzipielle Anwendbarkeit des Gefahrenabwehrrechts? - Abstrakt-generelle Maßnahmen in Gestalt von ordnungsbehördlichen Verordnungen - Konkret-individuelle bzw. konkret-generelle Maßnahmen - Abstrakte sowie konkrete Maßnahmen des Gefahrenabwehrrechts zur Bekämpfung nächtlicher Ruhestörungen3. Der Anspruch auf ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen ansammlungsbedingte RuhestörungenDie verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Schutzpflichten - Die objektive Pflichtzum Einschreiten bzw. die Reichweite des ordnungsbehördlichen Ermessens - Die Grundlagen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten - Die (gerichtliche) Durchsetzung eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches EinschreitenZusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse