Description
Verdeckte und täuschende Ermittlungsmaßnahmen werden im Kampf gegen Organisierte Kriminalität in immer größerem Umfang eingesetzt - oft ohne spezielle gesetzliche Grundlage. Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Grenzen der staatlichen Täuschungsbefugnis anhand des Ermittlungsinstruments der sog. 'Legendierten Kontrolle'. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer legendierten, also unzutreffenden oder unvollständigen, Aktenführung. »The Admissibility of Deceptive Controls with special consideration of Deceptive Documentation«: Covert and deceptive investigative measures are being used to an ever greater extent in the fight against organised crime - often without a specific legal basis. The publication deals with the constitutional and criminal procedural limits of the state's power to deceive by means of the investigative instrument of the deceptive control. It also focuses on the question of the legal admissibility of deceptive, i.e. incorrect or incomplete, documentation. 1. EinführungZur Praxis der Legendierten Kontrolle - Gang der Untersuchung - Terminologie2. Organisierte Kriminalität zwischen Gefahrenabwehr und StrafverfolgungPhänomen Organisierte Kriminalität - Rechtliche Bewältigung Organisierter Kriminalität3. Die Rechtmäßigkeit staatlicher TäuschungVerfassungs- und europarechtliche Vorgaben - Konzeption der StPO4. Legendierte Kontrolle de lege lataEntwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - Zur Rechtmäßigkeit der derzeitigen Praxis - Weitere rechtliche Konsequenzen der Legendierten Kontrolle5. Die Legendierte AktenführungPraktische Bedeutung der (Legendierten) Aktenführung - Der Grundsatz der Aktenwahrheit, -klarheit und -vollständigkeit - Praxis der Legendierten Aktenführung - Rechtliche Konsequenzen der Legendierten Aktenführung6. Die Legendierte Kontrolle de lege ferendaVorfragen - Zur Ausgestaltung einer rechtmäßig Legendierten Kontrolle7. Zusammenfassung der Ergebnisse und AusblickLiteratur- und Stichwortverzeichnis Katharina Funcke studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Miami, FL, USA mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Während ihrer Studienzeit arbeitete sie als Wissenschaftliche Hilfskraft und Mitarbeiterin an den Lehrstühlen für Strafrecht von Prof. Dr. Thomas Rönnau und Prof. Edgardo Rotman. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens war sie promotionsbegleitend als Lehrbeauftragte für Vermögensstrafrecht an der Bucerius Law School sowie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Boutiquekanzlei tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie am OLG Hamburg mit Stationen u.a. bei der Staatsanwaltschaft und einer Großen Strafkammer des Landgerichts. »Das Werk darf daher in keiner Bibliothek einer polizeilichen Hochschule fehlen.« Prof. Dr. jur. Dieter Müller, in: Die Polizei, 6/2025



