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Description
(Short description)
Die Quellen zur custodia-Haftung sind auf den ersten Blick von einem grundlegenden Widerspruch geprägt: Einerseits erscheint die Verantwortlichkeit eines Bewachungspflichtigen als automatische Folge eines Diebstahls der ihm überlassenen Sache, andererseits als Konsequenz eines Sorgfaltsverstoßes. Diese Diskrepanz hat eine Pendelbewegung in der modernen Forschung ausgelöst. Mal hat man custodia für eine Garantiehaftung, mal für eine Erscheinungsform der Verschuldenshaftung erklärt. Lösen lässt sich das Dilemma nur, wenn man die Begrenzung des Diebstahlsbegriffs in Rom ernst nimmt.
(Text)
Die Quellen zur custodia-Haftung sind auf den ersten Blick von einem grundlegenden Widerspruch geprägt: Einerseits erscheint die Verantwortlichkeit eines Bewachungspflichtigen als automatische Folge eines Diebstahls der ihm überlassenen Sache, die keinen Raum für eine Beurteilung seines individuellen Verhaltens lässt. Andererseits gibt es genügend Aussagen, in denen die Einstandspflicht für custodia wie eine Verschuldenshaftung behandelt oder ihr zumindest gleichgestellt wird. Diese Diskrepanz hat eine Pendelbewegung in der modernen Forschung ausgelöst. Mal hat man angenommen, custodia bezeichne eine Garantiehaftung für niederen Zufall, und alle Quellen, in denen sie in Zusammenhang mit Verschulden oder Sorgfaltspflicht gebracht wird, seien verfälscht; mal hat man angenommen, bei einer Haftung für einen von dritter Seite verursachten Diebstahl sei stets stillschweigend unterstellt, dass sich der Obhutspflichtige den Vorwurf eines Sorgfaltspflichtverstoßes gefallen lassen müsse. Lösen lässt sich das Dilemma nur, wenn man die Begrenzung des Diebstahlsbegriffs in Rom ernst nimmt.
(Table of content)
1. EinleitungKonfusion in Konstantinopel - Ein Pendel: die moderne Forschung2. Custodia und furtumDiebstahl als Haftungstatbestand - Differenzierung nach dem Verschulden?3. Custodia und culpaCustodia- als culpa-Haftung - Doch ein Nebeneinander4. Custodia und diligentiaBewachung und Sorgfalt - Eine Kontroverse5. Befund und DeutungDie Quadratur des Kreises? - Zwei Parallelfälle6. Was ist custodia und von wem wird sie erwartet?Custodia als Aufgabe - AnknüpfungspunkteFazitLiteratur- und Quellenverzeichnis
(Text)
»Custodia«: At first glance, the sources on liability for custodia in Roman law are characterised by a fundamental inconsistency: on the one hand, the liability of a guardian appears as an automatic consequence of a theft of the thing left to him, on the other hand, as a consequence of a breach of due care. This discrepancy has triggered a pendulum movement in modern research. At one time custodia has been declared a guarantee liability, at another a form of liability for fault. The dilemma can only be solved if one seriously considers the limitation of the concept of theft in Rome.