Description
(Short description)
Ein Arzt kann selbst entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Behandlungsvertrag schließt. Diese Freiheit sollte aber zum Schutz der Patienten in bestimmten Situationen dahingehend eingeschränkt werden, dem Arzt einen Kontrahierungszwang aufzuerlegen. Der Patient erhält damit in engen Grenzen einen einklagbaren Anspruch auf Abgabe einer auf die Herbeiführung des Behandlungsvertrags gerichtete Willenserklärung gegen den Arzt.
(Text)
Darf ein Arzt eine Behandlung ablehnen oder kann ein behandlungswilliger potentieller Patient diese einfordern? Klar dürfte sein, dass bei einem Unglücksfall ein Arzt aus diversen rechtlichen Erwägungen eine Behandlung nicht ablehnen darf. Wie sieht es aber aus, wenn ein derartiges zuspitzendes Ereignis nicht vorliegt aber trotzdem ein zwingendes Bedürfnis für eine ärztliche Behandlung besteht, da nur ein Arzt die Fähigkeit oder Fertigkeit zur adäquaten Behandlung hat? Der Arzt kann sich genauso wie jeder andere Akteur im Privatrecht auf die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie und damit auch Vertragsfreiheit berufen. Er kann also selbst entscheiden, ob, mit wem und zu welchen Bedingungen er einen Behandlungsvertrag schließt. Diese Freiheit sollte aber zum Schutz der Patienten in bestimmten Situationen dahingehend eingeschränkt werden, dem Arzt einen Kontrahierungszwang aufzuerlegen. Der Patient erhält damit in engen Grenzen einen einklagbaren Anspruch auf Abgabe einer auf die Herbeiführung des Behandlungsvertrags gerichtete Willenserklärung gegen den Arzt.
(Table of content)
1. EinleitungProblemstellung - Gang der Untersuchung2. Begriffsbestimmung und Allgemeines zu der Behandlungspflicht und dem KontrahierungszwangBegriffsbestimmung - Zweck und Vorteil des Kontrahierungszwangs - Ausformungen des Kontrahierungszwangs - Rechtsfolgen des Kontrahierungszwangs - Abgrenzung zu anderen Bindungszwängen3. Schutz des Patienten im Rahmen des Arzt-Patienten-VerhältnissesGesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten - Strafrechtlicher Schutz - Sozialrechtlicher Schutz durch das Krankenversicherungsrecht - Zivilrechtlicher Schutz - Fazit4. Bestehen eines Kontrahierungszwangs im Arzt-Patienten-VerhältnisEinleitung - Aus einer bestehenden Behandlungspflicht resultierender spezieller Kontrahierungszwang - Bestehen eines allgemeinen Kontrahierungszwangs - Fazit5. Notwendigkeit eines speziellen Kontrahierungszwangs im Arzt-Patienten-VerhältnisVorliegen einer Schutzlücke - Schließung der Schutzlücke6. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und AusblickLiteraturverzeichnisSachwortregister



