Grundriß der Allgemeinen Lehren des bürgerlichen Rechts. : Grundriß des Österreichischen Rechts in systematischer Bearbeitung. Erster Band, zweite Abteilung. Hrsg. von August Finger - Otto Frankl. (Duncker & Humblot reprints) (2014. VIII, 70 S. VIII, 70 S. 233 mm)

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Grundriß der Allgemeinen Lehren des bürgerlichen Rechts. : Grundriß des Österreichischen Rechts in systematischer Bearbeitung. Erster Band, zweite Abteilung. Hrsg. von August Finger - Otto Frankl. (Duncker & Humblot reprints) (2014. VIII, 70 S. VIII, 70 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428172160

Description


(Text)
Im Rahmen des Projekts Duncker & Humblot reprints heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht - und zwar sowohl gedruckt als auch in elektronischer Form.Einige Titel sind bereits erschienen. Täglich kommen weitere hinzu. Bis Ende des Jahres wird das »Duncker & Humblot reprints«-Programm auf ca. 1.500 Bände anwachsen. Möchten Sie regelmäßig über Neuerscheinungen aus dem reprints-Programm informiert werden? Dann abonnieren Sie unseren E-Mail-Benachrichtigungsdienst.
(Author portrait)
»Finger, August; Jurist, _ 2.4.1858 Lemberg (Galizien), 2.9.1935 Halle/Saale.1876-80 absolvierte Finger in Prag, Wien und Leipzig das Studium der Rechte. Nach bestandenem Examen trat er in den österreichischen Gerichts- und Verwaltungsdienst ein. Als er sich 1890 in Prag habilitiert hatte, gab er den Justizdienst auf und widmete sich nun ganz der Lehre und Forschung, insbesondere auf dem Gebiete des Strafrechts und der Rechtsphilosophie, die gerade zur damaligen Zeit sehr eng miteinander verbunden waren. 1891 wurde er an der Deutschen Universität in Prag zum außerordentlichen Professor ernannt und erhielt 1894 das Ordinariat für Strafrecht. Über Würzburg (1900) kam er 1902 nach Halle, wo er bis zu seiner Emeritierung 1926 den Lehrstuhl für Strafrecht (einschließlich -prozeß), Völkerrecht und Staatsrecht innehatte. - Finger sah sich mitten in die großen Auseinandersetzungen um Rechtsgrund und Zweck des Strafrechts, in den Streit zwischen der sogenannten 'klassischen' und der sogenannten 'modernen' Schule hineingestellt. Wie K. Binding, als dessen Schüler er sich selber bezeichnete, verteidigte er in Wort und Schrift die Grundgedanken der klassischen Schule, was aus seiner Abhandlung 'Verbrechen und Strafe als reale Erscheinung' (in: Gerichtssaal 71, 1908, S. 22 folgende) besonders deutlich hervorgeht, und bekannte sich 'als wissenschaftlicher Gegner der schillernden Richtungen, die unter den Fittichen eines 'soziologischen Strafrechts' Schutz suchen' (ebenda 100, 1931). Seit 1904 wurde er auf Bindings Vorschlag sogar Mitherausgeber des 'Gerichtssaales', des führenden Publikationsorgans der klassischen Schule. In vielem folgte er auch sonst den Anschauungen seines Lehrers. So machte er sich dessen 'Normentheorie' grundsätzlich zu eigen. Andererseits lehnte er als reiner Determinist Bindings vermittelnden Standpunkt zum Problem der Willensfreiheit ab. Am bedeutendsten von seinen Werken sind die Lehrbücher über das österreichische (1891, 1894/95) und über das deutsche Strafrecht (1904). Mit ersteren hat er sich ein großes Verdienst um die österreichische Strafrechtswissenschaft erworben. In musterhafter Weise trug er die gesamte Literatur des deutschen und österreichischen Strafrechts, ergänzt durch wertvolle tschechische und polnische Werke, zusammen, so daß ein in Österreich in dieser Disziplin einmaliges Werk entstand. Darüber hinaus galt stets sein ganzes Interesse den Strafrechtsreformen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Auf dem Gebiete des Staatsrechtes war er einer der ersten, der die Weimarer Verfassung einer eingehenden wissenschaftlichen Betrachtung unterzog.«Lieberwirth, Rolf, in: Neue Deutsche Biographie 5 (1961), S. 157 f.

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