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Unter dem Ordnungsbegriff der finanziellen Einheimischenprivilegierung beschäftigt sich Tobias Langeloh mit der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit finanzieller Privilegierungen zum einen von Einwohnern einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) gegenüber gebietsfremden Personen und zum anderen von deutschen Staatsangehörigen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen. »Financial Discrimination of Non-Residents and Foreign Citizens«
The author deals with the question of whether financial discrimination of non-residents and foreign citizens is lawful under the German Constitution and the Law of the European Union. In addition, the thesis contains a legal comparison of the constitutionality of non-resident tuitions in the United States of America. 1. Einleitung
Problemstellung und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung - Finanzielle Einheimischenprivilegierungen als Ordnungsbegriff - Untersuchungsrelevante Fallgestaltungen von finanziellen Einheimischenprivilegierungen
2. Die Rechtfertigung von finanziellen Einheimischenprivilegierungen in den USA
Die USA als vergleichbarer Bundesstaat - Verfassungsmäßigkeit von finanziellen Einheimischenprivilegierungen in den USA - Ergebnis
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von finanziellen Einheimischenprivilegierungen
Schutz der Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG - Das allgemeine Freizügigkeitsrecht nach Art. 11 Abs. 1 GG - Die staatsbürgerliche Gleichheit nach Art. 33 Abs. 1 GG - Der besondere Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 3 GG - Der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG - Ergebnis
4. Unionsrechtliche Zulässigkeit von finanziellen Einheimischenprivilegierungen
Die Vorgaben des Unionsrechts - Wohnsitzabhängige finanzielle Einheimischenprivilegierungen - Staatsangehörigkeitsabhängige Einheimischenprivilegierungen - Ergebnis
5. Zusammenfassung
Die Rechtfertigungsmaßstäbe von finanziellen Einheimischenprivilegierungen - Die Rechtfertigungsfähigkeit von finanziellen Einheimischenprivilegierungen - Die verfassungs- und unionsrechtliche Rechtfertigung von finanziellen Einheimischenprivilegierungen auf den unterschiedlichen Ebenen - Die verfassungs- und unionsrechtliche Rechtfertigung von staatsangehörigkeitsabhängigen Einheimischenprivilegierungen - Fazit und Ausblick
Literatur- und Sachverzeichnis Tobias Langeloh studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie der Katholieke Universiteit Leuven in Belgien. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Seit 2015 ist Tobias Langeloh als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.



