Der Kartellgehilfe als Bußgeldadressat im Europäischen Kartellrecht (Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht)

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Der Kartellgehilfe als Bußgeldadressat im Europäischen Kartellrecht (Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428145164

Description

Kartellgehilfen sind Unternehmen, die weder an der Kartellabsprache beteiligt sind, noch auf dem kartellierten Markt auftreten, ein Kartell aber anderweitig unterstützen. Die vorliegende Arbeit untersucht ihre Bußgeldverantwortlichkeit nach europäischem Recht anhand des unionsrechtlichen strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips, dessen Anforderungen zuvor entwickelt werden. Zudem behandelt sie die verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit und die zivilrechtliche Haftung von Kartellgehilfen. »Cartel Facilitation as Subject to Cartel Fining Under European Union Law«

Cartel facilitators are undertakings which are neither party to the cartel agreement nor present on the cartelized market, but support the cartel in various possible ways. The present work focuses on whether fining of those cartel facilitators meets the requirements of the European Union nullum crimen, nulla poena sine lege maxim which is first developed from Primary law. Besides, this work examines administrative and civil law sanctioning of cartel facilitation. 1. Einleitung

2. Die Identifizierung des Auslegungsmaßstabs

Die Auslegung des europäischen Kartellrechts - Die richterliche Rechtsfortbildung im Unionsrecht - Grenzen der Rechtsanwendung des Unionsrechts - Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip (auch) als primärrechtliche Interorgangrenze - Bewertung der aktuellen Rechtsprechungspraxis des EuGH zum nullum crimen-Grundsatz - Folgerungen für die nachfolgende Untersuchung

3. Die Bußgeldverantwortlichkeit des Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot nach Art. 23 Abs. 2 UAbs. 1 lit. a Alt. 1 VO 1/2003 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 AEUV

Die Bestimmung der Täterschaft als zentrale Fragstellung - Die Tathandlungen - Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken - Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels - Zwischenfazit - Der Normadressat: »Unternehmen« und »Unternehmensvereinigungen« - Schuld - Ergebnis der Auslegung

4. Die Bußgeldverantwortlichkeit des Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot nach ergänzenden Strafnormen

Die Anforderungen des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips - Keine ergänzenden Strafnormen im europäischen Kartellsanktionenrecht - Der Einheitstäterbegriff aus dem sonstigen Verwaltungssanktionenrecht - Die Unzulässigkeit der Rechtsfortbildung - Ergebnis

5. Die Verantwortlichkeit des Kartellgehilfen nach weiteren Sanktionsnormen des europäischen Kartellrechts

Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen Verstößen gegen das Missbrauchsverbot nach Art. 23 Abs. 2 UAbs. 1 lit. a Alt. 2 VO 1/2003 i.V.m. Art. 102 AEUV - Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen Verstößen gegen die »materielle« Zusammenschlusskontrolle nach Art. 14 Abs. 2 FKVO - Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen formeller Verstöße gegen das europäische Kartellrecht - Das verwaltungsrechtliche Zwangsgeld gem. Art. 24 VO 1/2003 - Die zivilrechtliche Haftung des Kartellgehilfen - Ergebnis

6. Ausblick: Die Bußgeldverantwortlichkeit von Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot de lege ferenda

Die Verbandskompetenz der EU - Vorschläge zur Ergänzung der Art. 101 AEUV, VO 1/2003

7. Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis "Mit seiner Arbeti liefert der Autor eine ebenso fundierte wie überzeugende Abhandlung zum Problemkreis des Kartellgehilfen. Es findet sich kaum ein Aspekt, der nicht detailliert - oft auch unter Heranziehung rechtsvergleichender Betrachtung - beleuchtet wird. [...] Letztlich ist das Werk dem interessierten Leser daher uneingeschränkt zur Lektüre zu empfehlen. Es wird die Diskussion, die ihre Brisanz auch dadurch erlangt, dass das zweite der AC Treuhand-Verfahren gegenwärtig dem EuGH zur Entscheidung vorliegt, sicherlich bereichern" Marius Klotz, in: Wirtschaft und Wettbewerb, 10/2015

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