Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürliche : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 413) (2011. 158 S. 158 S. 233 mm)

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Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürliche : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 413) (2011. 158 S. 158 S. 233 mm)

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  • 商品コード 9783428135691

Description


(Short description)
Es stellt sich die Frage, ob die Ämterkumulation von Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Vertreter einer natürlichen Person so starke Interessenskonflikte hervorruft, dass zum Schutz des Erben vorbeugend ein Ergänzungspfleger bzw. -betreuer bestellt werden muss. Verschärfen kann sich die Situation dadurch, dass der Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in den Nachlass fällt und der gesetzliche Vertreter und gleichzeitige Testamentsvollstrecker zusätzlich die Stellung als Mitgesellschafter in einer gemeinsamen Gesellschaft bekleidet.
(Text)
Die Ämterkumulation von Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Vertreter einer natürlichen Person wirft eine außerordentlich vielschichtige Problematik im Grenzbereich von Familien- und Erbrecht auf.

Anhand des Verbots des Insichgeschäfts ( 181 BGB) und des gerichtlichen Entzugs der Vertretungsmacht ( 1796 BGB) untersucht Roman Sprenger, ob bei den verschiedenen Arten der gesetzlichen Vertretung einer natürlichen Person aufgrund der Ämterkumulation die vorbeugende Bestellung eines Ergänzungspflegers bzw. -betreuers in Betracht kommt. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine prophylaktische Bestellung rechtsdogmatisch nicht begründbar ist.

Im weiteren Verlauf der Testamentsvollstreckung kann es jedoch nach Auffassung des Autors durchaus zur Vornahme von Rechtsgeschäften und geschäftsähnlichen Handlungen kommen, denen das Verbot des Insichgeschäfts entgegensteht. Hier kann es auch zu Konfliktsituationen kommen, bei denen in einer erweiterten Auslegung des 1796 BGB die tatsächliche Vermögenssorge des gesetzlichen Vertreters entzogen werden muss.

An diesen Einschätzungen ändert sich nach Ansicht des Autors auch dann nichts, wenn der Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in den Nachlass fällt und der gesetzliche Vertreter als Mitgesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist.
(Table of content)
Inhaltsübersicht:
1 Einleitung -
2 Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben: A. Testamentsvollstreckeramt und elterliche Sorge: Der Ausschluss des Elternteils von der gesetzlichen Vertretung gem.

1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB - Der Entzug der Vertretungsmacht des Elternteils gem.

1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 BGB - Der Entzug der Vermögenssorge des Elternteils gem.
1666 BGB - Ergebnis - B. Testamentsvollstreckeramt und Vormundschaft: Der Ausschluss des Vormunds von der gesetzlichen Vertretung gem.

1795 Abs. 2, 181 BGB - Der Entzug der Vertretungsmacht des Vormunds gem.
1796 BGB - Ergebnis - C. Testamentsvollstreckeramt und Betreuung: Ausschluss des Betreuers von der gesetzlichen Vertretung gem.

1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB - Der Entzug der Vertretungsmacht des Betreuers gem.

1908i Abs. 1 Satz 1, 1796 BGB - Ergebnis -
3 Die Ämterkumulation unter besonderer Berücksichtigung eines Gesellschaftsanteils einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Nachlassbestandteil: A. Die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft: Die Testamentsvollstreckung in einer Personengesellschaft - Die Testamentsvollstreckung in einer Kapitalgesellschaft - B. Die Unvereinbarkeit der Ämter im Hinblick auf den Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Nachlassbestandteil: Der Ausschluss von der gesetzlichen Vertretung gem.
181 BGB - Der Entzug der Vertretungsmacht gem.
1796 BGB - C. Ergebnis -
4 Schlussbetrachtung - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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