Kulturgüterschutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. : Dissertationsschrift (Schriften zum Völkerrecht 177) (2008. 421 S. Abb.; 421 S. 233 mm)

個数:

Kulturgüterschutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. : Dissertationsschrift (Schriften zum Völkerrecht 177) (2008. 421 S. Abb.; 421 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428126798

Description


(Text)
Kulturgüter sind als sichtbare Zeugnisse einer Kultur Identifikationsträger von Völkern und Gesellschaften. Insbesondere in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten, die zwischen Bevölkerungsgruppen aufgrund von religiösen, ethnischen oder sonstigen kulturellen Unterschieden ausbrechen, richten sich bewaffnete Angriffe auch gegen Kulturgüter als Symbole der kulturellen Identität der gegnerischen Konfliktpartei.

Durch Völkervertrags- und Völkergewohnheitsrecht werden Kulturgüter als Teil des Kulturerbes auch in diesen bewaffneten Konflikten geschützt. Friederike Pabst behandelt umfassend die anwendbaren völkerrechtlichen Regeln des Kulturgüterschutzes und Möglichkeiten ihrer Durchsetzung, insbesondere durch das Völkerstrafrecht. Auch Angriffe gegen Kulturgüter können im Völkerstrafrecht den Tatbestand der Kriegsverbrechen erfüllen. Die praktische Bedeutung des Themas wird anhand von zwei Fallbeispielen deutlich - der Zerstörung von Kulturgütern in Kroatien im Jahr 1991 und der Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamiyan im Jahr 2001.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Grundlagen des internationalen Schutzes von Kulturgütern: Zum Begriff des (internationalen) Kulturgüterschutzes und zur Einordnung des Themas - Überblick über den völkerrechtlichen Schutz von Kulturgütern - Kulturgüterschutz und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, Minderheiten- und Menschenrechtsschutz - Ergebnis - 2. Teil: Nicht-internationale bewaffnete Konflikte im Völkerrecht: Zur Regelung bewaffneter Konflikte durch das Völkerrecht - Der nicht-internationale bewaffnete Konflikt - Die allgemeinen völkerrechtlichen Regeln für nicht-internationale bewaffnete Konflikte - Ergebnis - 3. Teil: Die einzelnen völkerrechtlichen Regeln zum Kulturgüterschutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten: Einzelne Bestimmungen völkerrechtlicher Verträge zum Schutz von Kulturgütern in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten - Völkergewohnheitsrechtliche Regeln zum Kulturgüterschutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten - Zur Verbindlichkeit der völkerrechtlichen Regeln zum Kulturgüterschutz für die Konfliktparteien in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten - Zur Zerstörung und Beschädigung von Kulturgütern im ehemaligen Jugoslawien und in Afghanistan - Ergebnis - 4. Teil: Durchsetzung der völkerrechtlichen Regeln zum Kulturgüterschutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten: Institutionelle Fragen der Durchsetzung der völkerrechtlichen Regeln zum Kulturgüterschutz - Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der völkerrechtlichen Regeln zum Kulturgüterschutz - Völkerstrafrecht zur Durchsetzung der völkerrechtlichen Regeln zum Kulturgüterschutz - Verbreitung der Regeln zum Kulturgüterschutz und Information - Ergebnis - Schlussfolgerungen - Fundamental Rules for the Protection of Cultural Property in Non-International Armed Conflicts - Literatur- und Quellenverzeichnis - Sachregister
(Review)
»[Die fundierte Darstellung] ist didaktisch wie argumentativ gelungen. Dank des ausführlichen Inhaltsverzeichnisses, eines umfassenden Literaturverzeichnisses und eines sehr guten Sachregisters ist das Thema vorbildlich erschlossen, so dass man es auch als Kommentar zu einzelnen Regelungen zur Hand nehmen kann. Der Verfasserin darf man zu dieser Pionierleistung gratulieren und dem Werk eine große Verbreitung wünschen.«
Prof. Ernst-Rainer Hönes, in: Die Öffentliche Verwaltung, 11/2009

最近チェックした商品