Description
Teil II der "Juristischen Methodik" ist technisch unabhängig vom ersten organisiert und selbständig benutzbar. Er entwickelt, aufbauend auf dem Konzept und mit der methodologischen Begrifflichkeit des Grundlagenbandes, eine Methodik des europäischen Gemeinschaftsrechts - also der Schicht unserer normativen Ordnung, die quantitativ deutlich zunimmt und qualitativ zunehmend dominiert. Von Anfang an hat sich diese Methodik als eine des positiven Rechts verstanden; und zwar von dem demokratisch-rechtsstaatlichen Typus, für den auch das deutsche Grundgesetz einsteht. Ferner vertritt sie seit jeher den mit 'Methodik und Methodiken' benannten Ansatz: den Plural einer Arbeitsreflexion der verschiedenen dogmatischen Teilrechtsgebiete anzustreben - im Rahmen dieser "Juristischen Methodik" ohne Anspruch auf Vollständigkeit; und zugleich für sie alle eine Basis auszuarbeiten, die dem avancierten Stand der Rechts-, Sozial- und Sprachwissenschaft gewachsen ist. Im ersten Band sind diese Grundlagenanhand des nationalen Öffentlichen Rechts, ausgehend vom Verfassungsrecht, entwickelt worden.Der zweite Teil wendet sich nun den Elementen einer Methodik des Europarechts zu - und damit nicht einem externen, sondern einem zusehends wichtiger werdenden Teil der deutschen Rechtsordnung. Von seinem supranationalen Ursprung her weist er Besonderheiten und auch besondere Schwierigkeiten auf: so zum Beispiel die Mehrsprachigkeit (bei Gleichrangigkeit der beteiligten Nationalsprachen), die gesteigert komplexe Systematik, die wesentlich größere Bedeutung des teleologischen Arguments oder das deutlicher sichtbare Einwirken methodenrelevanter Normen auf das juristische Entscheidungshandeln.Die Praxis spielt dabei die zentrale Rolle, also die Analyse der Judikatur der Gerichte der Gemeinschaft und ihrer methodischen Vorgehensweisen. Das entspricht der herausgehobenen Bedeutung, welche die Justiz bei der Entwicklung des europäischen Rechts hat. Das Ziel ist, den Anforderungen des Rechtsstaats auch im supranationalen Rahmen gerecht zu werden. Dasselbe gilt für die weitere Aufgabe einer Methodik, demokratische Impulse realisieren zu helfen. 1. Problemstellung: Ein Recht in vielen Sprachen
2. Zum gegenwärtigen Stand der Methodik des Gemeinschaftsrechts: Wortlaut: Verstecken oder Verwerten von Mehrsprachigkeit
- Systematik: Vom Buch zum offenen Text
- Geschichte: Von der Willensmetapher zur Argumentform
- Zweck: Von der metaphysischen Voraussetzung zur Schlußform
- Empirische Argumente als Maßstab oder am Maßstab des Gesetzes
- Rechtsvergleichende Auslegung zwischen Erfindung und Fortbildung
- Spielarten der gemeinschaftsrechtlichen Konformauslegung
- Das Verhältnis der Konformauslegung zum nationalen Recht
- Der EuGH zwischen Rechtserkenntnismodell und Rechtserzeugungspraxis
3. Strukturmodell der richterlichen Rechtserzeugung: Normstruktur: Was heißt Rechtsanwendung?
- Legitimationsstruktur: Woran ist praktische Rechtsarbeit zu messen?
- Textstruktur: Wie navigiert man im Rechtstext?
4. Leistung der einzelnen Argumentformen: Grammatisches Argument
- Systematisches Argument
- Historisches und genetisches Argument
- Teleologisches Argument
- Normbereichsargument
- Rechtsvergleichendes Argument
- Konformauslegung im Gemeinschaftsrecht
- Konformauslegung im nationalen Recht
5. Rationalität und Überprüfbarkeit der Rechtsprechung des EuGH: Normative Vorgaben für die Teilung und Kontrolle richterlicher Gewalt
- Geltungsstruktur: Rolle des Gesetzes für die Rechtserzeugung
- Die Wortlautgrenze oder das Recht auf Sprache
- Rangfolge oder das Recht auf Argumente
- Begründung oder das Recht auf legitime Entscheidung
- Positivität, Legalität und Legitimität des Gemeinschaftsrechts
6. Literatur
7. Personenverzeichnis
8. Sachverzeichnis "Mich hat das Buch vor allem deshalb sehr überzeugt, weil es mit dem Gedanken der richterlichen Rechtserzeugung eine eingehende und fundierte Erklärung gegeben hat, wie man mit dem Problem der mehrfachen Rechtsordnung umgehen sollte. [...] Mit diesen wenigen Stellen sei belegt, wie ungemein anregend die Lektüre dieses Buches ist. Nur ein Bruchteil davon kann in dieser Besprechung erwähnt werden. Es sei deshalb jedem dringend nahegelegt, dieses Buch eingehend zu studieren und sich von ihm inspirieren zu lassen." Otto Lagodny, in: Zeitschrift für Öffentliches Recht, 70/2015
"Ein brauchbares Sachverzeichnis erleichtert den Umgang mit dem erfreulich breit gefächerten Methodenwerk. Es ist für den Anfänger im Europarecht lesbar, bietet aber auch dem Fortgeschrittenen theoretisch und praktisch viel Nützliches, Bereicherndes und Diskutables." Prof. Dr. Volker Lohse, in: Deutsche Verwaltungspraxis, 5/2010
"Wer sich [...] mit dem Europarecht zu befassen hat, der sollte diesen Band der Juristischen Methodik der Autoren heranziehen [...]. Dass [diese Arbeit] weiterhin am Markt Erfolg haben wird, ist schon deshalb gesichert, weil [sie] für sich spricht." Helmut Görlich (zur 2. Auflage), in: Comparativ, 6/2008
"Das ist keine verschwiemelte Gelehrtenprosa, sondern ein ganz handfester Zugriff auf höchst aktuelle und praktische Probleme der Rechtsfindung. [...] Zwei empfehlenswerte Bücher, die sich an alle Juristen richten, die über das bloße Erlernen des Stoffes hinaus ihren Horizont erweitern wollen!" Günter Haurand zur 1. Aufl., zugl. zu Band I, 8.Aufl., in: Deutsche Verwaltungspraxis, Heft 12/2004



