Die gesellschaftsfinanzierte D&O-Versicherung im Spannungsfeld des Aktienrechts. (Schriften zum Wirtschaftsrecht (WR) 196) (2006. 227 S. 233 mm)

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Die gesellschaftsfinanzierte D&O-Versicherung im Spannungsfeld des Aktienrechts. (Schriften zum Wirtschaftsrecht (WR) 196) (2006. 227 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 227 S.
  • 商品コード 9783428120970

Description


(Text)
Als Haftpflichtversicherung für Organmitglieder von Kapitalgesellschaften ist die D&O-Versicherung für börsennotierte Unternehmen von erheblicher praktischer Bedeutung. In aktienrechtlicher Hinsicht erweist sich die von der Gesellschaft finanzierte Versicherung jedoch als problematisch.

In seiner Arbeit, die zugleich einen Beitrag zur Diskussion über eine optimale Unternehmensverfassung ("Corporate Governance") leisten soll, geht Sebastian Pammler der Frage nach, ob die D&O-Versicherung überhaupt mit den Vorschriften des Aktienrechts in Einklang zu bringen ist. Nach seiner Ansicht ist die D&O-Versicherung nur dann zulässig, wenn ein angemessener Selbstbehalt vereinbart wird. In formaler Hinsicht hält der Verfasser eine Satzungsregelung/Bewilligung durch die Hauptversammlung für erforderlich. Schließlich befasst sich der Autor mit einzelnen in D&O-Versicherungsverträgen gebräuchlichen Klauseln. Im Gegensatz zu Trennungs- und Gerichtsklauseln sieht er so genannte Öffnungsklauseln als aktienrechtlich problematisch und mit AGB-Recht nicht zu vereinbaren an.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: 1. Einführung - 2. Die Diskussion zur Zulässigkeit einer Aufsichtsrat-Haftpflichtversicherung um 1900: Erstes Angebot einer Aufsichtsrat-Haftpflichtversicherung - Referate für den Königlich Preußischen Versicherungsbeirath - Mitgliederversammlung des Deutschen Vereins für Versicherungs-Wissenschaft - Resümee - 3. Haftung von Organmitgliedern: Innenhaftung - Außenhaftung - Innenhaftung ausgelöst durch die Haftung der Gesellschaft gegenüber Dritten gemäß
31 BGB - 4. Inhalt des D&O-Versicherungsvertrages: Die Vertragsbeteiligten - Gegenstand des Versicherungsschutzes - Zeitlicher Geltungsbereich/Versicherungsfall - Deckungsumfang - Nutzen der D&O-Versicherung für die Vertragsbeteiligten - 5. Aktienrechtliche Zulässigkeit der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung: Unzulässigkeit der D&O-Versicherung wegen Verstoßes gegen
93 Abs. 4 S. 3 AktG - Statthaftigkeit der D&O-Versicherung wegen Vergleichbarkeit mit der Haftungsfreistellung durch Dritte - Kollision mit der ratio legis des
93 Abs. 2 AktG - De lege ferenda - Anforderungen an einen "angemessenen" Selbstbehalt - Rechtsfolgen für D&O-Versicherungsverträge ohne angemessenen Selbstbehalt - 6. Formelle Kriterien bei der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung: Abschlusskompetenz hinsichtlich der Aufsichtsratsmitglieder - Abschlusskompetenz hinsichtlich der Vorstandsmitglieder - Publizitätserfordernisse - 7. Ausgewählte Klauseln aus aktienrechtlicher Sicht: Öffnungsklausel für Ansprüche der Versicherungsnehmerin, die unter Beteiligung versicherter Personen geltend gemacht werden - Kündigungs-/Trennungsklausel - Gerichtsklausel - 8. Zusammenfassung - 9. Fazit - Literatur- und Sachverzeichnis
(Review)
»Insgesamt verdient die rezensierte Dissertation [...] hohes Lob. Sie überzeugt nicht nur in zentralen Ergebnissen, sondern besticht auch durch die sorgfältige Argumentation, mit der Verf. unter jeweiligem Ansatz beim Normzweck der in Frage stehenden Vorschriften den von ihm behandelten Fragen nachgeht und sich um eine sowohl methodisch abgesicherte als auch den ökonomischen Rahmenbedingungen angemessen Rechnung tragende Lösung bemüht. Damit macht er deutlich, dass selbst herrschende Meinungen, zumal wenn sich ihre Wurzeln auf einen Konsens der Betroffenen zugunsten Dritter (hier: der Aktionäre, aber auch der Gesellschaftsgläubiger) zurückführen lassen, nicht ohne weiteres Schutz gegen eine überzeugend argumentierende, stringent an Ziel und Zweck der einschlägigen Vorschriften ausgerichtete Dissertation bieten.«
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer, in: Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

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