Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924 - 1954. : Materialien zu einer Verfassungslehre. (4. Aufl. 2003. 517 S. 517 S. 233 mm)

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Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924 - 1954. : Materialien zu einer Verfassungslehre. (4. Aufl. 2003. 517 S. 517 S. 233 mm)

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Description


(Table of content)
VorwortAusgangslage1. Reichstagsauflösungen (1924): Nochmalige Reichstagsauflösung (1924) - Einmaligkeit und gleicher Anlaß bei der Reichstagsauflösung nach Art. 25 der Reichsverfassung (1925)2. Staatsstreichpläne Bismarcks und Verfassungslehre (1929)3. Zehn Jahre Reichsverfassung (1929)4. Das Problem der innerpolitischen Neutralität des Staates (1930)Das Problem des Hüters der Verfassung und der verfassungsrechtlichen Garantien5. Das Reichsgericht als Hüter der Verfassung (1929)6. Die Auflösung des Enteignungsbegriffs (1929)7. Ratifikation völkerrechtlicher Verträge und innerstaatliche Auswirkungen der Wahrnehmung auswärtiger Gewalt (1929)8. Freiheitsrechte und institutionelle Garantien der Reichsverfassung (1931)9. Wohlerworbene Beamtenrechte und Gehaltskürzungen (1931)10. Grundrechte und Grundpflichten (1932): Formale Bestimmungen und Einteilungen - Das Verhältnis des Grundrechtsteils zum organisatorischen Teil der Verfassung - Sachliche Einteilung - Grundpflichten - Verschiedene Arten von Positivität, Vorbehalten, Geltungsvermutungen und FunktionenAusnahmezustand und Bürgerkriegslage11. Die staatsrechtliche Bedeutung der Notverordnung, insbesondere ihre Rechtsgültigkeit (1931)12. Legalität und Legitimität (1932): Das Legalitätssystem des Gesetzgebungsstaates - Das Legalitätssystem des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates - Drei außerordentliche Gesetzgeber der Weimarer Verfassung - Schluß13. Die Stellvertretung des Reichspräsidenten (1933)14. Weiterentwicklung des totalen Staats in Deutschland (1933)15. Machtpositionen des modernen Staates (1933)Allgemeines16. Staat als ein konkreter, an eine geschichtliche Epoche gebundener Begriff (1941)17. Die Lage der europäischen Rechtswissenschaft (1943/44): Geschichtliche Tatsache einer europäischen Rechtswissenschaft - Die Wissenschaft des römischen Rechts als Trägerin europäischer Rechtswissenschaft - Krisis der gesetzesstaatlichen Legalität, erstes Stadium: die Unterscheidung von Gesetz und Gesetzgeber - Zweites Stadium: der motorisierte Gesetzgeber - Savigny als Paradigma - Die Rechtswissenschaft als letztes Asyl18. Der Zugang zum Machthaber, ein zentrales verfassungsrechtliches Problem (1947)19. Das Problem der Legalität (1950)20. Rechtsstaatlicher Verfassungsvollzug (1952)21. Nehmen / Teilen / Weiden (1953): Ein Versuch, die Grundfragen jeder Sozial- und Wirtschaftsordnung vom Nomos her richtig zu stellenNamenverzeichnisSachregister
(Author portrait)
Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen (»Freund-Feind-Theorie«) hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.