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Description
(Text)
Frühindustrielle Produktpiraten hatten die Zeichen der bergischen Stahlfabrikanten nachgeschlagen und kopiert und dadurch mit schlechter Qualität den Ruf der Solinger Klingen ruiniert und das bergische Land in Armut gestürzt. Erst auf Drängen der Markeninhaber schützte Preußen durch die Bergischen Stahlgesetze deren Marken auch zivilrechtlich vor Fälschungen und begründete damit den modernen Markenschutz. Der Verfasser verbindet rechts-, wirtschafts- und sozialhistorische Ansätze und weist mit der ganz aus den Quellen gearbeiteten Studie nach, dass die Zuordnung von Ausschließlichkeitsrechten nicht nur die Warenqualität erhielt, sondern Anreiz zu Innovationen bot und so das Wirtschaftswachstum förderte.
(Author portrait)
Hentsch, Christian-HennerChristian-Henner Hentsch wurde 2010 mit dieser Arbeit an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn promoviert.Hentsch, Christian-Henner Christian-Henner Hentsch wurde 2010 mit dieser Arbeit an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn promoviert.
(Table of content)
b) Voraussetzungen des Zeichenschutzes
c) Ausgestaltung des Zeichenschutzes
d) Das Erweiterungsgesetz von 1854
5. Interessengerechte Einzelfallgesetzgebung
V. Die Bergischen Stahlgesetze als Beginn des modernen Markenschutzes
1. Vorbemerkung
2. Schutzumfang
a) Fabrikzeichen
b) Warenzeichen
c) Die europarechtliche Marke
d) Vom Fabrikzeichen zur europäischen Marke
3. Voraussetzungen des Zeichenschutzes
a) Dezentrale Eintragung
b) Nationales Zeichenregister
c) Das europäische Marken- und Patentamt
d) Von der Zeichenrolle zum Markenregister
4. Schutzinhalt
a) Strafrechtlicher Schutz
b) Zweigleisiger Zeichenschutz
c) Das Markenrecht als subjektives Recht
d) Vom Zeichenschutz zum gewerblichen Rechtsschutz
5. Ökonomische und rechtspolitische Implikationen
a) Funktionen des Markenrechts
b) Ökonomische Legitimation
c) Schutzdimensionen des modernen Markenrechts
6. Der Beginn des modernen Markenschutzes
VI. Zusammenfassung und Ergebnis
1. Besondere Situation im Bergischen Land
2. Ein besonderes Gesetzgebungsverfahren
3. Ein interessengerechtes Einzelfallgesetz
4. Die Bergischen Stahlgesetze als Beginn des modernen Markenrechts
5. Ergebnis des interdisziplinären Forschungsansatzes
Anhang.
I. Kurzbiographien der dramatis personae
1. Albrecht Graf von Alvensleben
2. Christian Peter Wilhelm Beuth
3. Ernst Albert Karl Wilhelm Ludwig von Bodelschwinght
4. Friedrich Wilhelm Julius Graf von dem Bussche-Kessell
5. Ludwig Friedrich Viktor Hans Graf Bülow
6. Franz Gerhard Xaver von Duesberg
7. Eduard Heinrich von Flottwell
8. Karl August Freiherr von Hardenberg
9. Josua Hasenclever
10. Georg Freiherr von Hauer
11. Karl Heinrich Ludwig Freiherr von Ingersleben
12. Wilhelm Jellinghaus
13. Peter Knecht
14. Gottlob Johann Christian Kunth
15. Daniel Peres.
16. Philipp von Pestel
17. Adolph von Pommer-Esche
18. Friedrich von Rönne
19. Christian von Roth



