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Description
(Text)
Die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen in Deutschland ist ein in der Professionalisierungsgeschichte der Akademikerinnen einzigartiger Vorgang. Die Vorurteile gegen Frauen als Juristinnen waren so vehement, dass sie erst 1922 - also etwa zwei Jahrzehnte später als Ärztinnen oder Lehrerinnen - zu den Staatsexamina zugelassen wurden. Die Studie beschreibt am Beispiel ausgewählter Karrieren - darunter Anita Augspurg und Marie Munk - anschaulich und detailliert die wechselreiche Geschichte des weiblichen Rechtsstudiums und der deutschsprachigen Juristinnen zwischen 1900 und 1945 in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Die Autorin zeigt die Tätigkeitsfelder von Frauen in Verwaltung, Verbandsarbeit und in den klassischen juristischen Berufen sowie ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zwischen dem Ausschluss aus den juristischen Professionen 1933 und dem Kriegsende 1945.
(Author portrait)
Röwekamp, MarionMarion Röwekamp ist Juristin und Historikerin. Nach mehreren Aufenthalten in den USA (u.a. Columbia University/Harvard University) arbeitet sie gegenwärtig als Feodor Lynen Fellow der Alexander von Humboldt Stiftung am Colegio de Mexico, CIESAS und der UNAM in Mexico City, während sie am Lateinamerika Institut der FU Berlin habilitiert.Röwekamp, Marion Marion Röwekamp ist Juristin und Historikerin. Nach mehreren Aufenthalten in den USA (u.a. Columbia University/Harvard University) arbeitet sie gegenwärtig als Feodor Lynen Fellow der Alexander von Humboldt Stiftung am Colegio de Mexico, CIESAS und der UNAM in Mexico City, während sie am Lateinamerika Institut der FU Berlin habilitiert.
(Table of content)
en im Reichstag
2.5. Der reichsweite Kampf um Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Zweitem Staatsexamen
2.6. Die Reaktion der Frauenbewegung und der
Zulassungsgegner
3. Der Erfolg der Reform im Jahr 1922
III. Die Eignung der Frau zum Richteramt. Die Kontroverse
um die Zulassung von Frauen zu den Rechtsberufen
1. Die juristischen Implikationen der Reichsverfassung auf die bisherige Debatte
2. Die Eignung der Frau zum Richteramt in der zeitgenössischen Debatte
2.1. Körperliche Beschaffenheit.
2.2. Psychische Beschaffenheit
2.3. Männliche Kultur, Autorität und Gefahr für den Staat
2.4. Die Rolle der Frau
2.5. Konkurrenz
IV. Fazit
C. Juristinnen im Beruf
I. Soziale Arbeit, Verwaltung, Verbandsarbeit
1. Fürsorgetätigkeiten mit Schwerpunkt Jugendfürsorge
2. Soziale Frauenschulen/Lehrtätigkeit
3. Rechtsberatungsstellen
4. Anwaltstätigkeit/sonstige Rechtstätigkeiten
5. Presse, redaktionelle, editorische, schriftstellerische Tätigkeit
6. Verdienst- und Rentenaussichten
II. Die klassischen juristischen Berufe
1. Juristinnen im höheren Justizdienst
1.1. Referendarinnen
1.2. Richterinnen/Gerichtsassessorinnen
1.2.1. Erste Erfahrungen mit Richterinnen
1.2.2. Die Handhabung der Einsetzbarkeit von Frauen als Richter in Bayern, Hamburg und Oldenburg
1.2.3. Daten und Statistiken
1.2.4. Wer waren sie? Einige biographische Einblicke
1.2.5. Erfahrungen der Richterinnen
2. Rechtsanwältinnen
2.1. Daten & Zahlen zu den Rechtsanwältinnen
2.2. Erste Begegnungen mit dem Publikum
2.3. Art und Organisation der Kanzleien
2.4. Berufsethos
2.5. Anwältinnen in Österreich
3. Staatsanwältinnen
4. Höhere Verwaltung
5. Notarinnen/Syndika
6. Diplomatischer Dienst
7. Wissenschaft
7.1. Geschichte der Frauenhabilitation
7.2. Frauen an den juristischen Fakultäten
III. Hochzeit und Berufsausübung
D. Nebenengagement
I. Beteiligung an der Frauenbewegung
1. In der Schweiz ausgebildete Juristi