Römische Rechtsgeschichte : Zweiter Abschnitt. Die Jurisprudenz vom frühen Prinzipat bis zum Ausgang der Antike im weströmischen Reich und die oströmische Rechtswissenschaft bis zur justinianischen Gesetzgebung (2. Aufl. 2023. XVIII, 474 S. 240 mm)

個数:

Römische Rechtsgeschichte : Zweiter Abschnitt. Die Jurisprudenz vom frühen Prinzipat bis zum Ausgang der Antike im weströmischen Reich und die oströmische Rechtswissenschaft bis zur justinianischen Gesetzgebung (2. Aufl. 2023. XVIII, 474 S. 240 mm)

  • 提携先の海外書籍取次会社に在庫がございます。通常約3週間で発送いたします。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合が若干ございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 商品コード 9783406810350

Description


(Text)
Dem Rechtshistoriker Joseph Georg Wolf ist es in sensibler editorischer Arbeit gelungen, das Manuskript des zweiten Bandes der Römischen Rechtsgeschichte von Franz Wieacker zur Publikationsreife zu bringen. So kann der vollständige Haupttext, ein Teil des wissenschaftlichen Apparats und die aktualisierte Bibliographie eines Grundlagenwerks zur Römischen Rechtsgeschichte aus der Feder eines der bedeutendsten Rechtshistoriker des 20. Jahrhunderts der Öffentlichkeit übergeben werden.

Nach dem Tode des großen Gelehrten Franz Wieacker 1994 schien es lange Zeit zweifelhaft, ob jemals das Manuskript des zweiten Bandes zur Römischen Rechtsgeschichte in Buchform vorgelegt werden könnte - editorische Probleme stellten sich in großer Zahl. Dank jahrelanger Rekonstruktionsbemühungen seines Nachlaßverwalters, des Freiburger Rechtshistorikers Joseph Georg Wolf, gelang es diesem schließlich dennoch, den vollständigen Haupttext des von Wieacker selbst für das Handbuch konzipierten und verfaßten Manuskripts und ebenso die wissenschaftlichen Annotationen zu den ersten sieben Paragraphen zu transkribieren. In Abstimmung mit dem Verlag wurde bewußt darauf verzichtet, die Anmerkungen über diese sieben Paragraphen hinaus zu erweitern, da gerade dieser Bereich in Wieackers Publikationen stets so viele Besonderheiten der wissenschaftlichen Durchdringung der Quellen sowie der Aufbereitung und Problematisierung der Sekundärliteratur aufweist, daß dieser eigene Gestus des Autors nicht verfälscht werden sollte. Statt dessen wurde dem Werk eine aktuelle, von dem Passauer Rechtshistoriker Ulrich Manthe in Zusammenarbeit mit Marius Bolten neu erarbeitete umfassende Bibliographie zu den weiteren Paragraphen beigegeben, die der Gliederung Wieackers folgt.

最近チェックした商品