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Description
(Text)
Das Münchener Vertragshandbuch ist auf sechs Bände angelegt. Darin finden sich übersichtlich und in systematischer Gliederung Vertragsmuster kompetenter Autoren. Jedem dieser Muster folgen Anmerkungen, mit denen der dem Vertragsentwurf zu Grunde liegende Sachverhalt und die Gründe für die Wahl des spezifischen Formulars erläutert werden.
Die 6. Auflage ist für Rechtsanwälte und Notare ebenso nützlich wie für Unternehmensjuristen. Wer die verantwortungsvolle Aufgabe hat, für Mandanten oder sein Unternehmen interessengerechte und juristisch einwandfreie Verträge zu entwerfen, findet im Münchener Vertragshandbuch das nötige, zuverlässige Handwerkszeug für alle Fälle.
Zusätzlich findet der Anwender des Handbuches eine Reihe von Gestaltungsvarianten sowie Darstellungen von Bezügen zum:
- Europarecht
- Steuerrecht
- Kartellrecht
- Gebührenrecht
- Kostenrecht
Die Anmerkungen aus der Feder führender Experten sind auch für kaufmännisch tätige Nichtjuristen verständlich.
Im Rahmen der 6. Auflage werden die Bände 2 und 3 "Wirtschaftsrecht I und II" neu gegliedert und erweitert.
Band 3 "Wirtschaftsrecht II" umfasst kommentierte Formulare zu den Themen
- Vertriebsverträge
- Internationales Transportrecht
- Franchising
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Qualitätssicherung
- Softwareverträge
- Telekommunikation, Online-Dienste, Internet
- Patent- und Know-how-Lizenzrecht
- Arbeitnehmererfindungsrecht
- Markenrecht
- Urheber- und Verlagsrecht
- Werbe- und Wettbewerbsrecht
- Sport- und Sendungssponsoring
Die Neuauflage berücksichtigt - unter vielem anderen - die Neufassung des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), wichtige Änderungen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie des Teledienste- und Telekommunikationsrechts, das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ("Korb 2") und das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums (DurchsetzungsrichtlinieG).
Bearbeitet von Dr. Kay Uwe Bahnsen, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christian Czychowski, Rechtsanwalt in Potsdam; Dr. Jan Ehrhardt, Rechtsanwalt und Justitiar in Berlin; Hansgeorg Greuner, Rechtsanwalt in Düsseldorf; Dr. Malte Grützmacher, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Henning Harte-Bavendamm, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Ulf Heil, Rechtsanwalt in Frankfurt/Main; Prof. Dr. Paul W. Hertin, Rechtsanwalt in Berlin; Dr. Thomas Kantenwein, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in München; Christlieb Klages, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Berlin; Prof. Dr. Axel Metzger, Universität Hannover; Franz-Josef Möffert, Rechtsanwalt in Hockenheim; Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, Rechtsanwalt in Potsdam; Dr. Anke Nordemann-Schiffel, Rechtsanwältin in Potsdam; Dr. Johann Pitz, Rechtsanwalt in München; Steven A. Reich, Rechtsanwalt in Berlin; Dr. Thomas Reimann, Rechtsanwalt in Düsseldorf; Dr. Stephanie Rettmann, Rechtsanwältin in Hamburg; Thomas H. Schmitz, Rechtsanwalt in Düsseldorf; Dr. Thure Schubert, Rechtsanwalt in München; Dr. Thomas Schulte-Beckhausen, Rechtsanwalt in Köln; Dr. Rolf Schultz-Süchting, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Franz-Jörg Semler, Rechtsanwalt in Stuttgart; Dr. Kai Vinck, Rechtsanwalt in Berlin; Dr. Achim Wagner, Rechtsanwalt in Mannheim; Prof. Dr. Lutz Weipert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Notar in Bremen; Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Rechtsanwalt in Köln.
Für Rechtsanwälte, Notare, Rechtsabteilungen und Geschäftsführer der Import-/Exportwirtschaft, von Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen.
(Author portrait)
Prof. Dr. Rolf A. Schütze lehrt in Tübingen internationales Zivilprozessrecht und war als Schiedsrichter bereits in über 50 vornehmlich internationalen Verfahren vor Ad-hoc- und institutionellen Schiedsgerichten tätig.