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Description
(Text)
Bei Schaffung des ersten UWG von 1943 ist der "Leistungswettbewerb" als eine wesentliche Grundlage der Schweizer Wirtschaftsverfassung bezeichnet worden; demgegenüber erachtet die Botschaft zum revidierten Gesetz von 1986 den Begriff ausdrücklich als nicht mehr relevant. Ist dieser Meinungswechsel richtig? Hat die Forderung nach wirtschaftspolitischer Neutralität des Lauterkeitsrechts - bei den seit den Vierziger Jahren erheblich geänderten Verhältnissen - heute noch ihre Berechtigung? Unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz von denjenigen Deutschlands, wo der Begriff entwickelt worden und auch heute noch aktuell ist?
(Table of content)
Aus dem Inhalt: Begriffsentwicklung in Wettbewerbsrecht und Wirtschaftswissenschaften - Bundesgerichtspraxis zur UWG-Generalklausel - Der mikro- und makroökonomische Begriff - Wirtschaftspolitische Neutralität des Lauterkeitsrechts?



