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Die teleologische Reduktion ist fester Bestandteil der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre, auch wenn sie nicht unumstritten ist. Insbesondere im Strafrecht erfreut sie sich seit jeher großer Beliebtheit und hat an vielen Stellen zu Modifikationen des Strafgesetzbuches geführt. Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass das theoretische Fundament dieser Figur bislang kaum zum Gegenstand vertiefter rechtswissenschaftlicher Untersuchungen gemacht wurde. Kristina Peters unternimmt es, die offenen Fragen zu klären, die hinsichtlich des Einsatzes dieses Instruments im Strafrecht bestehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die teleologische Reduktion als Phänomen betrachtet werden kann, anhand dessen sich der Entwicklungsstand der Rechtswissenschaft im Allgemeinen und der Strafrechtswissenschaft im Besonderen untersuchen lässt. Ihre Analyse zeigt, dass das rechtswissenschaftliche beziehungsweise strafrechtswissenschaftliche System einen hohen Entwicklungsgrad erreicht hat, auch wenn insoweit noch Lücken sichtbar werden. Im Zuge einer axiomatischen Rekonstruktion der teleologischen Reduktion lässt sich diese als eine rechtswissenschaftliche Theorie deuten, die sich aus Bedeutungsproklamationsverfahren, Inhaltsaxiomen einschließlich deren bereichsspezifischen Ausprägungen sowie bereichsspezifischer Dogmatik zusammensetzt. Bei ihrem Einsatz im Strafrecht wird kein überholtes Ideal wie etwa die Realisierung einer „wahren Bedeutung" oder einer vom Recht losgelösten „Gerechtigkeit" verfolgt. Stattdessen handelt es sich um ein hochgradig bereichsspezifisch entworfenes Flexibilisierungsinstrument, das teleologische Störungen im axiomatischen Netz zu beseitigen vermag.



