Full Description
Digitale Grundrechte benötigen eine andere Grundrechtstheorie. Gerade die informationelle Selbstbestimmung vereinzelt das Grundrechtssubjekt, obwohl digitale Interaktionen in Netzwerken stattfinden. Grundrechtlicher Schutz scheitert an der horizontalen und intertemporalen Verknüpfung von Datenbeständen durch mächtige Plattformen. Eine erst nachträgliche Herstellung der „Gemeinschaftsbezogenheit" reicht nicht aus. Auch die objektive Dimension der informationellen Selbstbestimmung bindet sich durch Vorstellungen individueller Subjektivität. Alternative Grundrechtstheorien mit institutionellen Elementen weisen den Weg zu einer infrastrukturellen Dimension der informationellen Selbstbestimmung. Über Konnektionsnormen wirken subjektive Rechte schrittweise transformativ. Zugangsrechte erhalten eine teilhaberechtliche Komponente. Das „Recht auf Vergessen" findet seine institutionelle Gestalt in einem Recht auf Entnetzung. Vorbild dieser Grundrechtstheorie ist die Relationalität der digitalen Commons. Anstelle der Gegenüberstellung von Grundrechtssubjekt und Gemeinschaft agieren Individuen in vielen digitalen Gemeinschaften zugleich und prägen sie durch ihre Teilhabe. Algorithmen und Daten werden in ihnen bereits jetzt transsubjektiv geschaffen und instandgehalten. Der Staat hat dabei eine Infrastrukturverantwortung, die gesellschaftliche Aushandlungsprozesse unterstützt, ohne sie zu vereinnahmen: Hier zeigt sich eine dezentrale Facette der Debatten um „digitale Souveränität". Vernetzte Autonomie beschreibt eine Grundrechtssubjektivität, die Freiheit in digitalen Zusammenhängen immer noch möglich machen könnte.
Contents
Einleitung. Grundrechtskritik im Sog individueller Rechte
Erster Abschnitt. Digitale Vereinzelung
I. Die Individualisierung des Datenschutzes - II. Punktuelles Entscheiden in Feedbackströmen - III. Informiertes Entscheiden in planetaren Netzen - IV. Freies Entscheiden in der Gesellschaft der Plattformen?
Zweiter Abschnitt. Zur notwendigen Gewährleistung individueller Freiheit
I. Die objektive Dimension der informationellen Selbstbestimmung - II. Datenschutz im Gewährleistungsstaat - III. Herrschaft ohne Staatlichkeit - IV. Mittelbare Drittwirkung trotz funktionaler Souveränität - V. Informationelle Gewaltenteilung - VI. Datenschutz als kontinuierliche Kontrolle - VII. Unhintergehbare Transnationalität & latente Subjektorientierung der Gewährleistungsdimension
Dritter Abschnitt. Grundrechtliche Institutionen als Teil von Informationsinfrastrukturen
I. Dimensionen der Dogmatik - II. Grundrechte als Institutionen - III. (Informations)infrastrukturen als gesellschaftliche Vorstrukturierungen - IV. Die infrastrukturelle Dimension - Grundrechte als Konnektionsnormen - V. Relationale individuelle Rechte
Vierter Abschnitt. Die infrastrukturelle Dimension der informationellen Selbstbestimmung
I. Digitales Commoning- II. Gemeinschaften - Individuen - Gemeinschaften - III. Vernetzte Autonomie - zur Rekonstruktion individueller Rechte



