Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft : Kommentar (12. Aufl. 2023. 850 S. 240 mm)

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Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft : Kommentar (12. Aufl. 2023. 850 S. 240 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783963294532

Description


(Text)
Die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft finden auf über 200.000 Arbeitsverhältnisse in Deutschland Anwendung. Mit einer Abdeckung von über 95 % der Beschäftigten in der Branche ist der Grad der Tarifanwendung in der Versicherungswirtschaft besonders hoch. Der Kommentar ist genau deshalb als Werk für die Praxis und als Auslegungshilfe für die Justiz konzipiert. Er eignet sich für jeden, der tarifliche Bestimmungen anwendet oder von deren Anwendung betroffen ist.Die Erläuterungen basieren auf einer tiefen Kenntnis der Autoren über die Tarifhistorie sowie die Verhandlungen, die zu den einzelnen Formulierungen geführt haben. Die Kommentierung schafft so schnell Klarheit über das geltende Recht und hilft damit, Streit zu vermeiden.Der Standard-Kommentar sorgt für Transparenz und Orientierung in Justiz und Praxis. Die richtungsweisenden Kommentierungen leiten Anwender sicher durch die Auslegung und Untiefen der Rechtsprechung.
(Author portrait)
Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner, Jahrgang 1973, ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und leitet dort die Rechtsabteilung. Hopfner hat zu einem betriebsrentenrechtlichen Thema promoviert und vertrat von 1999 bis 2008 die Interessen der Versicherungswirtschaft im Ausschuss für betriebliche Altersversorgung der BDA. Hopfner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht und bekleidet verschiedene Positionen in den Bereichen Recht, Bildung und Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Seine in der Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert.

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