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Description
(Short description)
In der 3. vollständig überarbeiteten Auflage kommentiert der Autor anschaulich alle Vorschriften der LMIV, der zugehörigen Durchführungsverordnung sowie der LMIDV anhand von konkreten Beispielen, aktueller Rechtsprechung und Beschlüssen der Überwachung beantwortet er u. a. folgende Fragen: Welche Pflichtangaben gehören aufs Etikett? Was muss im Fernabsatz von Lebensmitteln angegeben werden? Was gilt bei loser Ware? Was ist bei freiwilligen Angaben und Werbeaussagen zu beachten? Und welche Rechtsfolgen drohen bei Kennzeichnungsfehlern?
Der LMIV Kommentar liefert Argumente für Auseinandersetzungen mit Überwachungs- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Wettbewerbern. Er ist eine hilfreiche Stütze für alle, die Lebensmitteletiketten erstellen und prüfen, die lose Ware in den Verkehr bringen oder Lebensmittel im Online-Handel vertreiben.
(Text)
(Review)
(Review)
erk weist auch Durchführungsverordnungen und Bekanntmachungen der Kommission auf, so dass ein kompetentes Gesamtwerk zum Lebensmittelinformationsrecht geschaffen wurde.
Wesentlicher Bestandteil der LMIV ist die umfassende und teilweise detailtiefe Regelung der Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln. Die Lebensmittelkennzeichnung ist aber kein durch rechtsdogmatische Diskussionen geprägtes Rechtsgebiert, sondern vielmehr ein durch "handwerkliches" Know-how und naturwissenschaftliches - zumindest Grund- - Verständnis bestimmtes Betätigungsfeld, das regelmäßig nach pragmatischen Lösungen lechzt. Eine klassisch juristische Kommentierung dieses Bereichs kann daher den sich in der Praxis mit der Lebensmittelkennzeichnung auseinandersetzenden Rechtsanwender regelmäßig nur zum Teil zufrieden stellen. Den insoweit gebotenen Spagat zwischen juristischem Kommentar einerseits und Praxisleitfaden andererseits schafft "der Hagenmeyer" in beeindruckender Weise. Dabei werden nicht nur die jeweiligen Anhänge und dazugehörigen Erwägungsgründe zu den Artikel-Vorschriften gezogen, sondern darüber hinaus auch die einschlägigen Passagen aus den Q&As der EU-Kommission angeführt. Der Nutzer des Kommentars soll die zur Verfügung stehenden Materialien dort vorfinden, wo er sie sucht bzw. benötigt.
Beispielhaft ist auf die Art. 29 ff einzugehen, die in wenig benutzerfreundlicher Weise die Nährwertdeklaration regeln. Die vom Verordnungsgeber gewählte Struktur bzw. Reihenfolge der Artikel muss zwar grundsätzlich in einem Kommentar aufgegriffen werden, jedoch gelingt es Moritz Hagenmeyer durch geschickte Verweise und Bezugnahmen auf weiterführende Stellen im Werk den Leser durch das Dicklicht der Nährwertkennzeichnung zu führen. Besonders hilfreich sind hierbei beispielhafte Abbildungen von Nährwerttabellen, anhand derer die jeweilige Regelung anschaulich und praxisbezogen dargestellt wird. Die oftmals schwer verständlichen Formulierungen de



