Description
(Text)
Von der Gründung der Universität bis ins ausgehende 19. Jahrhundert existierte in
Heidelberg eine akademische Gerichtsbarkeit. Bekanntestes Relikt ist heute der
Karzer, das Studentengefängnis. Allerdings waren der akademischen Gerichtsbarkeit
nicht nur Studenten unterworfen, sondern auch Professoren, Hausangestellte von
Universitätsmitgliedern und bestimmte Handwerker. Zuständig für alle Rechtsgebiete,
waren die Fälle, die vor dem akademischen Gericht verhandelt wurden, vielfältig und
die Kompetenzen durchaus weitreichend. Mindestens in einem Fall verhängte das
Gericht die Todesstrafe.
(Author portrait)
Herbert, Lukas Ruprecht
Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg. 2009 Erste juristische Staatsprüfung. Referendariat am Landgericht Mannheim. Nebentätigkeit in einer führenden Kanzlei für Unternehmenssanierung und Insolvenz. Zweite juristische Staatsprüfung 2013. Seit 2014 als Rechtsanwalt ausschließlich im Bereich des Insolvenzrechts tätig.



