Die dogmatische Einordnung der beratungsgebundenen Fristenlösung gem. § 218 a Abs. 1 StGB (2011. 260 S. 21 cm)

個数:

Die dogmatische Einordnung der beratungsgebundenen Fristenlösung gem. § 218 a Abs. 1 StGB (2011. 260 S. 21 cm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783942171182

Description


(Text)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem zweiten Fristenlösungsurteil vom 28.05.1993 die maßgeblichen Grundsätze für die heute geltende beratungsgebundene Fristenlösung nach Paragraph 218 a Abs. 1 StGB vorgezeichnet. "Straffrei, aber nicht rechtmäßig" lautet die zentrale Aussage des Urteils in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche nach der Fristenlösung, die zu teils heftigen Reaktionen in der Strafrechtsliteratur geführt hat. Hält das Bundesverfassungsgericht doch einerseits zwar die Fahne der Rechtswidrigkeit von beratenen Abbrüchen hoch, statuiert andererseits jedoch zahlreiche, im Sinne der Funktionalität des Schutzkonzeptes für notwendig gehaltene, Ausnahmen vom ursprünglichen Rechtswidrigkeitsurteil. Die vorliegende Arbeit unterzieht diese "Strafbarkeitslösung" des Bundesverfassungsgerichts einer kritischen inhaltlichen Prüfung und versucht, eine alternative dogmatische Begründung auf Basis einer Rechtfertigung beratungsgebundener Schwangerschaftsabbrüche aufzuzeigen.
(Extract)
"Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der dogmatischen Einordnung der beratungsgebundenen Fristenlösung gem. Paragraph 218 a Abs. 1 StGB. Dies betrifft namentlich die Problematik, ob Abbrüche nach Paragraph 218 a Abs. 1 StGB als gerechtfertigt klassifiziert werden können. Ziel der Arbeit ist es in erster Linie zu zeigen, dass die derzeitige Interpretation von Paragraph 218 a Abs. 1 StGB als bloßer Tatbestandsausschluss strafrechtsdogmatisch nicht haltbar ist und eine beratungsgebundene Fristenlösung eine Rechtfertigung der nach ihr vorgenommenen Abbrüche zwingend voraussetzt. Zugleich setzt sich die Arbeit zu diesem Zweck kritisch mit dem für die derzeitige Ausgestaltung des Paragraph 218 a Abs. 1 StGB maßgeblichen zweiten Fristenlösungsurteil des BVerfG insbesondere mit dessen zentralen Aussagen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Abtreibungsgesetzgebung auseinander."

最近チェックした商品