Description
(Short description)
In den letzten Monaten sind zahlreiche Verordnungen zum Baurecht in Schleswig-Holstein neu erlassen oder geändert worden. Zudem wurde die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) durch das Dienstleistungsrichtliniengesetz Schleswig-Holstein geändert.
Aus diesem Anlass haben wir eine an der alltäglichen Praxis orientierte Sammlung der Gesetzestexte und der dazugehörigen Verordnungen, Erlasse und Richtlinien zusammengestellt, welche den Behörden, Architekten und Ingenieuren den bei weitem überwiegenden Anteil der täglichen Arbeit mithilfe einer Buchausausgabe ermöglichen wird.
(Table of content)
Teil A. Die Landesbauordnung: Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
Teil B. Bundesrechtliche Grundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) Auszug , Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
Teil C. Verfahren, Bauvorlagen und Baugebühren: Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO ), Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung BauGebVO ), Organisatorische Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der bauaufsichtlichen Verfahren (Organisations- und Verfahrenserlass)
Teil D. Bauaufsichtliche Anforderungen: Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung VStättVO ), Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung VkVO), Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung BeVO), Landesverordnung über das Zelt- und Campingplatzwesen (Zelt- und Campingplatzverordnung), Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung GarVO), Verwaltungsvorschriften zu
55 der Landesbauordnung Stellplätze und Garagen, Abstellanlagen für Fahrräder (Stellplatzerlass StErl), Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (Hochhaus-Richtlinien HHR), Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbau-Richtlinie SchulbauR )
Teil E. Prüfung und Überwachung: Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung PrüfVO), Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen (PPVO), Landesverordnung über die Anwendung von Vorschriften nach
14 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes im bauaufsichtlichen Bereich