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Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen des deutschen internationalen Zivilprozessrechts finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die für die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der Paragraphen 110, 293, 328, 722 f., 1061 und 1067 ff. sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshängigkeit (Anh. zu Paragraph 261) sind in der Kommentierung des Großkommentars zur ZPO zusammengefasst. Für die hier vorgelegte Sonderausgabe hat der Verfasser die Kommentierung aktualisiert und neu kommentiert.