Description
(Text)
Klassische und zentrale Aufgabe bei der Aufstellung von
Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen im Sinne von Par. 34 Abs. 4 BauGB ist die Abwägung der betroffenen öffentlichen und
privaten Belange nach Par. 1 Abs. 6 und 7 BauGB. Die Kenntnisse
über die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte
Abwägung sind dabei unabdingbare Voraussetzung für eine
rechtssichere städtebauliche Planung. Rechtsentwicklungen
hinsichtlich der Abwägung haben sich aufgrund der Einführung
der Umweltprüfung und der daraus resultierenden Korrekturen
der Regelungen über die Planerhaltung ergeben. Dazu kommen
Veränderungen im Bereich der Gewichtung der Abwägungsbelange,
die durch einen Wandel der rechtlichen und tatsächlichen
Rahmenbedingungen bedingt sind. Im Hinblick auf ihre Abwägungsrelevanz
wurden auf der am 23. März 2010 an der Technischen
Universität vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter
der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung durchgeführten wissenschaftlichen
Fachtagung Die Abwägung das Herzstück der städtebaulichen
Planung insbesondere Planungsalternativen, Lärmimmissionen,
informelle Planungen und vertragliche Bindungen
zum Betrachtungsgegenstand gemacht.