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Description
(Short description)
Die Erläuterungen der Vorschriften des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilferecht -
schließen die Reihe der juris PraxisKommentare zum Sozialgesetzbuch ab.
Das breite Spektrum der Themen des Kinder- und Jugendhilferechts lassen auch dieses Gesetz immer wieder in der juristischen, der rechtspolitischen und medialen Diskussion stehen.
Der Gesamtinhalt der Bücher steht ohne Mehrkosten auch als
-E-Book und als
-ständig aktualisierter Online-Kommentar
für bis zu 3 Nutzer gleichzeitig zur Verfügung.
Die bewährte Online-Verlinkung auf die Rechtsprechung sowie Normen- und Literaturnachweise führt Sie gezielt zur Lösung Ihrer Rechtsfrage und gibt Ihnen die Sicherheit, alle Rechtsquellen ausgeschöpft zu haben.
(Text)
Als Grundrechtsträger stehen Kinder und Jugendliche beide in gleicher Weise unter dem Schutz der Verfassung. Rechtsprechung und Fachliteratur dazu sind umfangreich. In den letzten Jahren standen der Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Gewährleistung des Kinderschutzes immer wieder im Zentrum der nicht nur juristischen - Aufmerksamkeit. Aktuelle Entscheidungen und Literaturhinweise zu den neuen Regelungen finden sich in dem Kommentar ebenso wie praktische Lösungsvorschläge zu offenen juristischen Fragestellungen Fragen nach vorangegangenen materiell- und verfahrensrechtlichen Reformen
Kommentiert werden:
- Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Träger der Jugendhilfe
- Zusammenwirken von Eltern, Jugendämtern und Justiz
- Bezüge zum Familienrecht, Eingliederungsrecht
- Verfahren, Rechtsschutz und Datenschutz
- Kosten und Finanzierung der Aufgaben und Leistungen
Berücksichtigt werden:
- Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) v.29.08.2013 -
BGBl I 2013, 3464
- Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern v. 16.04.2013 - BGBl I 2013, 795
- Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) einschließlich des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011 - BGBl I 2011, 2975
(Author portrait)
Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des Bundessozialgericht KasselThomas Voelzke ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel
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