Description
(Short description)
Das Europarecht beschreibt sowohl das Recht der Europäischen Union als auch das Recht der europäischen internationalen Organisationen.
Mit dem Völkerrecht wird eine überstaatliche Rechtsordnung der einzelnen Staaten untereinander beschrieben.
Das Öffentliche Recht ist der Teil des Rechts, der sich mit den Verhältnissen von Trägern öffentlicher Gewalt zu den einzelnen Privatrechtssubjekten beschäftigt.
Die Begriffe werden durch eine Vielzahl an
- Beispielen
- Hinweisen und
- thematischen Einordnungen
vertiefend ergänzt, so dass die Verortung der Begriffe in das Gesamtsystem der jeweiligen Thematik wesentlich erleichtert wird.