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Description
(Short description)
Mit kaiserlichem Kundmachungspatent vom 1. Juni 1811 wurde Österreichs zentrale Zivilrechtsquelle, das "Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch", sanktioniert, die erste amtliche Ausgabe am 24. Juni 1811 publiziert. Am 1. Jänner 1812 trat es in Kraft. Zwei Jahrhunderte Rechtsentwicklung gingen am ABGB nicht spurlos vorüber, trotzdem entstammt noch ein stattlicher Teil dem Text aus dem Jahr 1811.[ ]Franz von Zeiller, einer der "Väter" des ABGB, erläuterte für den "gebildeten Bürger" in den Jahren 1816 bis 1820 das Wesen des ABGB. Die den ursprünglichen Geist des ABGB deutlich machende Abhandlung darf trotz ihrer knappen Form als eine Art zweiter Kommentar Zeillers bezeichnet werden.
(Author portrait)
Prof. Dr. Wilhelm Brauneder lehrt am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Wien.