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Description
(Text)
Risikomanagement ist mittlerweile in allen Branchen von gro er Bedeutung. Trotzdem sind die insoweit anerkannten aktienrechtlichen Vorstandspflichten weitgehend auf dem Stand des KonTraG aus dem Jahr 1998 verharrt, nach dem lediglich ein Fr herkennungssystem erforderlich ist. Dem tritt die Arbeit entgegen und legt ausf hrlich dar, dass der Vorstand zur Einrichtung eines tats chlichen Risikomanagementsystems verpflichtet ist.Au erdem wird der Inhalt dieser Pflicht n her konkretisiert. Als Grundlage dient die Darstellung der betriebswirtschaftlichen Theorie sowie der Risikomanagementanforderungen im Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht. Jenseits einer pauschalen bertragung bzw. Ausstrahlung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf das allgemeine Aktienrecht werden Parallelen und Unterschiede differenziert herausgearbeitet. Es werden Mindestanforderungen formuliert, die eine Anpassung des Risikomanagements an die individuelle Unternehmenssituation erm glichen.



