Description
(Short description)
Die Rechtsanwaltskammern sind bei der Verfolgung von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder nicht allein auf aufsichtsrechtliche Maßnahmen beschränkt. Das Wettbewerbsrecht gibt ihnen daneben lauterkeitsrechtliche Instrumente an die Hand. Das erzeugt Konfliktlinien zwischen öffentlich-rechtlichen Bindungen und privatrechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Diese lotet das Werk aus und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.
(Text)
Der Wettbewerb der Rechtsanw lte versch rft sich. Das erh ht die Bereitschaft, rote Linien des Berufsrechts zu bertreten. Die Rechtsanwaltskammern sanktionieren entsprechende Verhaltensweisen nicht mehr allein mit den Mitteln des Berufsrechts, sondern setzen st rker als in der Vergangenheit auch ihr wettbewerbsrechtliches Verfolgungsinstrumentarium ein. Daraus erw chst ein Spannungsverh ltnis zwischen zivilprozessualen Handlungsspielr umen und ffentlich-rechtlichen Bindungen. Wie es aufzul sen ist, hat die Rechtsprechung bislang nur schemenhaft umrissen. Dieser Aufgabe stellt sich das Werk. Es lotet die verfassungsrechtlichen Grenzen der Parallelit t wettbewerbsrechtlicher Verfolgung und berufsrechtlicher Sanktionen aus. Als untersuchte Referenzgruppe zieht es die Rechtsanwaltschaft heran, bezieht aber stets die Parallelregelungen anderer verkammerter Berufe mit in ihre Betrachtung ein. Die Monografie versteht sich als Grundlagenwerk zur Erforschung der M glichkeiten und Grenzen wettbewerbsrechtlicher Verfahren der Berufskammern gegen ber ihren eigenen Mitgliedern.
(Author portrait)
Prof. Dr. Mario Martini ist seit 2010 Inhaber eines Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der Universität Speyer. Bis April 2010 hatte er eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München inne. Rufe an die Universitäten Augsburg, Passau und an die Leibniz Universität Hannover hat er abgelehnt. Im Jahr 2006 habilitierte er sich an der Bucerius Law School mit der Arbeit "Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung". Im Jahre 1999 wurde er mit einer umweltrechtlichen Arbeit promoviert. Die Forschungsschwerpunkte von Mario Martini liegen im IT-Recht, Umweltrecht, Gesundheitsrecht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht.



