Tourismus in der EU : Volkswirtschaftliche Bedeutung und kritische Würdigung der EU-Aktivitäten im Tourismus (2004. 76 S. 210 mm)

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Tourismus in der EU : Volkswirtschaftliche Bedeutung und kritische Würdigung der EU-Aktivitäten im Tourismus (2004. 76 S. 210 mm)

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  • 商品コード 9783838678016

Description


(Text)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Touristik / Tourismus, Note: 1,7, Hochschule RheinMain (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Der Tourismus ist ein sehr komplexer Wirtschafts- und Sozialbereich, dessen ökonomische Bedeutung zwar in einem globalen Sinne gesehen, im speziellen aber meist verkannt wird. Eine Quantifizierung seiner gesamtwirtschaftlichen Bedeutung ist nämlich nicht ohne weiteres möglich. Die Gründe hierfür, ebenso wie die verschiedenen Wege zur Ermittlung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus, werden in der vorliegenden Arbeit zu erläutern sein. Hinzu kommen in einem ersten Schritt einer solchen Untersuchung die Probleme der Definition und Erfassung des Fremdenverkehrs in seiner Gesamtheit.
Das Statistische Amt der EU (Eurostat), auf dessen Datenmaterial im Rahmen der Einschätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus in der Europäischen Union in dieser Arbeit vielfach zurückgegriffen wird, hält sich an die von der Welttourismusorganisation (WTO) erarbeitete Definition von Tourismus, die beim visitor - dem Besucher - ansetzt, der seine gewöhnliche Umgebung für eine Dauer von höchstens einem Jahr verlässt und am Zielort nicht für eine dort ausgeübte Aktivität vergütet wird. Zu kritisieren ist dabei, dass das Kriterium der Vergütung vor Ort streng genommen den Ausschluss weiter Teile von Geschäftsreisen zur Folge hätte, da oftmals auch z.B. für einen Vortrag Honorare gezahlt werden. Die Definition der WTO schließt Geschäftsreisende jedoch mit ein. Außerdem kann die gewöhnliche Umgebung nicht objektiv - z.B. in Kilometern - vorgegeben werden, da je nach regionalen und individuellen Gegebenheiten ein Ortswechsel als Reise empfunden wird oder nicht.
Die Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung und Abgrenzung des Tourismus gelten auch für die Wahrnehmung des Tourismus durch das politische System, worauf an späterer Stelle näher eingegangen wird. In einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft werden wirtschaftliche Abläufe maßgeblich durch Anbieter und Nachfrager geregelt. Die Aufgabe des Staates besteht dabei in der Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen für das Funktionieren der Abläufe.
Staatliche Aufgaben im Bereich der Ökonomie werden innerhalb der allgemeinen und speziellen Wirtschaftspolitik behandelt. In Bezug auf den Tourismus wird daher von Tourismus- oder Fremdenverkehrspolitik gesprochen. Tourismuspoltische Interventionen werden im zweiten Schwerpunkt dieser Arbeit thematisiert, bei dem es um die Darstellung und kritische Würdigung der Aktivitäten der Europäischen Union im Bereich des Tourismus geht. Die grundsätzliche Aufgabe einer Tourismuspolitik auf Europäischer Ebene kann infolge der vorstehenden Ausführungen als das Treffen von Maßnahmen und Regelungen betrachtet werden, um in einem Markt mit freiem Wettbewerb optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tourismuswirtschaft in Europa zu schaffen.
Die Europäische Gemeinschaft warursprünglich in erster Linie als Wirtschaftsgemeinschaft intendiert. Primäres Ziel war (und ist natürlich auch noch gegenwärtig) die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes. Diese Zielsetzung wurde nachher überlagert bzw. ergänzt durch die Binnenmarktzielsetzung. Im EG-Vertrag wird der Binnenmarkt definiert als ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den vertraglichen Bestimmungen gewährleistet ist (Knigge 2001). Die Binnenmarktzielsetzung gilt grundsätzlich für alle Wirtschaftsbereiche und damit auch für den Bereich des Tourismus, wobei vor allem die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aufgrund der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgenommenen Qualifizierung des Fremdenverkehrs als Dienstleistung von Bedeutung sind. Die Niederlassungsfreiheit ist Bestandteil der Grundfreiheit Freier Personenverkehr (Weindl 1...

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