Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge : Zivil- und steuerrechtliche Fragen unter besonderer Berücksichtigung des BMF- Schreibens vom 16.09.2004 (2007. 140 S. 210 mm)

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Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge : Zivil- und steuerrechtliche Fragen unter besonderer Berücksichtigung des BMF- Schreibens vom 16.09.2004 (2007. 140 S. 210 mm)

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  • 商品コード 9783836601382

Description


(Text)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Worms (Wirtschaftswissenschaften, Studiengang Steuerwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung, Bonn, gibt es in Deutschland 2.122.000 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 50.000 Euro. Den mit Abstand größten Teil dieser Unternehmen machen die in dieser Gesamtzahl enthaltenen 2.005.000 Familienunternehmer aus. In den nächsten 5 Jahren, also zwischen 2005 und 2010, werden ca. 354.000 Unternehmen innerhalb der Familie oder an Erwerber übertragen. Allein im Jahre 2005 wurden 70.900 Unternehmen mit ca. 678.000 Beschäftigten übergeben.
Die Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren weiter beschleunigen, denn die durchaus vermögensstarke Nachkriegsgesellschaft befindet sich bereits in ihrem Lebensabend. Nach Schätzung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge(kurz: DIA) werden ca.15 Millionen Haushalte beerbt und bis zum Jahr 2010 fast zwei Billionen Euro an Vermögen erhalten, darunter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge im Zentrum der Planungen der Vorbereitung des Generationswechsels.
Angesichts der finanziellen Notlage der öffentlichen Haushalte ist es deshalb nicht verwunderlich, dass sich der Fiskus mancher Finanzpolitiker vermehrt auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer richtet, auch wenn dadurch Unternehmensfortführungen womöglich erschwert werden.
Bisher wurde unter Unternehmensnachfolge vorrangig der Übergang von Einzelunternehmen bzw. Anteilen an Personen und Kapitalgesellschaften im Wege der Schenkung oder Nachfolge von Todes wegen verstanden. Diese familieninterne Nachfolge bildet einen Aspekt der Unternehmensnachfolge, der nur dann zu wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen führt, wenn zumindest ein geeigneter Nachfolger in der Familie vorhanden ist. Soweit dies nicht der Fall ist, werden Unternehmen in jüngerer Zeit zunehmend an fremde Dritte verkauft. Daher wird zwischen der familienexternen Unternehmensnachfolge in Form des Verkaufs und der familieninternen Unternehmensnachfolge differenziert.
Die Bedeutung der Gestaltung familieninterner Unternehmensnachfolge hat sich bisher weitgehend unbemerkt erheblich gesteigert, diese Entwicklung wird sich in Zukunft nur noch fortsetzen. Das hängt vor allem von vielen Übergaben und Nachfolgeregelungen, die bisher im Hinblick auf die unklaren steuerrechtlichen Regelungen hinausgeschoben worden, was für das Rating des Betriebs nachteilig ist. Nach dem in der Zukunft eine Erhöhung der Belastung mit Substanzsteuern (Schenkungs- und Erbschaftssteuer) nicht auszuschließen ist, dürfte die Gestaltungsberatung in diesem Bereich zu den Beratungsschwerpunkten der nächsten Zeit gehören.
Übertragung von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist jedoch auch von vielfältigen Unsicherheiten geprägt. Zu den größten Problembereichen gehören neben persönlichen bzw. zwischenmenschlichen und wirtschaftlichen vor allem rechtliche Aspekte. Dies liegt daran, dass die Rahmenbedingungen der Vermögensnachfolge wie kaum in einem anderen Bereich gleichzeitig von mehreren Rechtsgebieten bestimmt werden, insbesondere dem Zivil- und Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht sowie dem Steuerrecht.
Gerade Letzteres verdient dabei besondere Beachtung, da die Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge für die betroffenen Personen stets ein einschneidendes Ereignis darstellt, das nicht allein mit einem Wechsel des Eigentums, sondern meist auch mit beträchtlichen finanziellen Belastungen verbunden ist, die ggf. zu einer erheblichen Schmälerung der Liquidität und des Vermögens führen kann. Durch die Übergabe von Vermögen unter Lebenden wird häufig neben der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auch die Einkommensteuer tangiert, wobei sich aus den vielfältigen Gestaltungsmög...

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