Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH: Pensionszusage heute erteilt und morgen nicht mehr finanzierb (2007. 80 S. 210 mm)

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Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH: Pensionszusage heute erteilt und morgen nicht mehr finanzierb (2007. 80 S. 210 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783836601030

Description


(Text)
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,0, Fachhochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung (Studiengang Rentenversicherung), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Jahrelang war die Bevölkerung der Annahme, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) ausreichen, um vollkommen für das Ruhestandsalter vorzusorgen. Acht von zehn Personen in Westdeutschland und fast die gesamte Bevölkerung in den neuen Bundesländern greifen nach dem Erwerbsleben auf die gesetzlichen Rentenleistungen zurück.
Die gRV ist umlagefinanziert, d.h. gemäß
153 (1) SGB VI, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und, soweit erforderlich, durch Einnahmen aus der Schwankungsreserve gedeckt werden.
Durch die steigende Lebenserwartung und die abnehmende Geburtenrate ist dieses System langfristig nicht mehr finanzierbar. Weitere Probleme ergeben sich aus der abnehmenden Lebensarbeitszeit, dem späten Einstieg ins Erwerbsleben durch längere Ausbildungszeiten und die frühere Inanspruchnahme der Rentenleistungen. Die hohe Anzahl der Arbeitslosen bewirkt eine weitere sehr große Finanzierungslücke in der gRV. Die Auswirkungen des demographischen Wandels werden durch den Strukturwandel zusätzlich verstärkt und dies hat einen weiteren Anstieg des Altersquotienten zur Folge. Der Altersquotient stellt das Verhältnis der potentiellen Leistungsbezieher zu den potentiellen Beitragszahlern dar.
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) auf das Finanzierungsproblem des gesetzlichen Alterssicherungssystems reagiert. Durch diese grundlegende Reform des gesetzlichen Rentenversicherungssystems wurde die kapitalgedeckte Altersvorsorge gefördert und die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig gestärkt.
Dem Bürger bleibt es freigestellt, wie er seine durch die gesetzgeberischen Maßnahmen entstandenen Versorgungslücken im Alter schließt.
Arbeitnehmern wurde durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) mit Wirkung ab 01.01.2002 das Recht zur Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung eingeräumt. Hier verzichtet der Arbeitnehmer für die Zukunft auf Entgeltansprüche und erhält dafür eine wertgleiche Versorgung.
Im Vergleich zu einer privaten Vorsorge, die aus versteuertem Einkommen aufgebaut werden muss, steht deutlich mehr Geld für die Versorgung zur Verfügung, da bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gRV (BBG) steuer- und bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei sind. Der erhebliche Renditevorteil der betrieblichen Altersversorgung gegenüber privaten Vorsorgeinstrumenten ergibt sich aus dem Zinseffekt und dem meist im Ruhestandsalter deutlich niedrigerem Steuersatz.
Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, sind die Unterschiede der Besteuerung in den verschiedenen Altersversorgungen weitgehend beseitigt worden. Die nachgelagerte Besteuerung, wie sie aus der betrieblichen Altersversorgung bekannt ist, wird schrittweise auf die gRV übernommen. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Beiträge zu der Altersvorsorge steuerfrei sind und die Leistungen daraus vollständig besteuert werden. Dies führt zur Steuerentlastung in der Ansparphase und zur vollen Steuerpflicht in der Leistungsphase.
Renten die ab dem Jahr 2005 aus der gRV geleistet werden, sind nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern in voller Höhe zu besteuern.
Jeder Arbeitnehmer sollte das Ziel haben, den erreichten Lebensstandard auch nach dem Erwerbsleben aufrecht zu erhalten. Der Versorgungsbedarf wird meist am letzten Nettoeinkommen vor dem Ruhestand gemessen. Die Notwendigkeit einer ergänzenden Altersvorsorge zur Absicherung der Lebenshaltung ist somit unabdingbar.
Gang der Untersuchung:
In Kapitel 2 meiner Arbeit werde ich zunächst auf ...

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