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Description
(Text)
Der Jurist und Rechtshistoriker Otto von Gierke (1841-1921) war ein Vertreter der historischen Rechtsschule. Er befasste sich vor allem mit der Genossenschaftstheorie.Nach dem Jurastudium in Berlin und Heidelberg promovierte Gierke 1860 bei Carl Gustav Homeyer. Seine umfangreiche Habilitationsschrift über das "Deutsche Genossenschaftsrecht" verfasste er 1867 dieses mehrbändige Werk wollte er später publizieren, aber es blieb unvollendet. Gemeinhin als Vater des Genossenschaftsrechts bekannt, lehrte Gierke an den Universitäten von Heidelberg und Berlin, 1895 machte er durch sein dreibändiges Deutsches Privatrecht von sich reden.
(Author portrait)
Otto von Gierke (1841 - 1921) war ein bedeutender Rechtshistoriker. Gierke studierte an den Universitäten Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaften und promovierte 1860 bei Carl Gustav Homeyer. Die Habilitation erfolgte 1967. Nach seiner Teilnahme am Deutsch-Französischen Krieg folgte er einem Ruf an die Universität Breslau. 1884 wurde er ordentlicher Professor in Heidelberg und wechselte 1887 an die Universität Berlin, deren Rektor er 1902 wurde. Gierke hat die Rechtswissenschaft insbesondere im Bereich des Genossenschafts- und Körperschaftsrechts nachhaltig geprägt.Esther von Krosigk, geb. 1964 in Hamburg, studierte in München Japanologie, Neuere Geschichte und Kunstgeschichte. Nach ihrem Abschluss ging sie im Rahmen eines journalistischen Austauschprogramms der Konrad-Adenauer-Stiftung nach Tokio, und arbeitete dann in den Redaktionen der Abendzeitung, des Bayerischen Rundfunks und der Bild-Zeitung. Bis 2002 war sie Redakteurin im Ressort Wirtschaft und Politik bei Bunte. Heute lebt Esther von Krosigk mit ihrer Familie in Berlin, arbeitet als freie Journalistin und schreibt Romane.