Description
(Short description)
Hausrecht und Polizeigewalt des Präsidenten sichern die Unabhängigkeit des Parlaments. Allgemein-polizeiliche Zuständigkeiten werden verdrängt und mit dem Hausrecht die Funktionsfähigkeit des Parlaments gewährleistet. Die Arbeit beschreibt den Präsidenten als Polizeibehörde, die Grundlagen und den Umfang seines Hausrechts und die Möglichkeiten seiner Durchsetzung.
(Text)
Hausrecht und Polizeigewalt des Parlamentspr sidenten stehen in der Tradition des Verfassungs- und dort des Parlamentsrechts in Bund und L ndern. Die Polizeigewalt verpflichtet ihn zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Parlamentsgeb ude und das Hausrecht zur Wahrung der r umlichen Funktionsbedingungen des Parlaments. Beides ist damit nicht mehr Aufgabe der allgemeinen Polizei und der Exekutive, sondern allein dem Parlament selbst berantwortet. Mit dieser Akzentuierung der Parlamentsautonomie betonen die Verfassungen die Sonderstellung der Ersten gegen ber der Zweiten und Dritten Gewalt. Gleichzeitig er ffnen sie damit Konfliktfelder, die sich aus dem Status der Parlamentarier und ihrer Fraktionen und nicht zuletzt aus den Anspr chen der ffentlichkeit ergeben. Diese Studie ist die erste Monografie zur Parlamentsgewalt, ausgehend vom Beispiel einer Landesverfassung und ber sie hinausgehend. Sie zeichnet die Entstehungsprozesse von Hausrecht und Polizeigewalt nach und beschreibt in beiden Aufgabenbereichen die Handlungsoptionen des Pr sidenten. Im Vergleich mit dem im Grundsatz anerkannten Hausrecht der Verwaltung wird die Reichweite des Hausrechts im Parlament, seine Durchsetzung und sein Schutz im Straf- und im Recht der Ordnungswidrigkeiten untersucht.