Description
(Text)
Seit 1858 erfolgt die Reformierung des t rkischen Strafgesetzbuches (tStGB) infolge von Einfl ssen aus dem Westen. W hrend bereits das 3. Strafgesetzbuch aus der Zeit des osmanischen Reiches im Jahre 1858 nach dem Vorbild des franz sischen StGB von 1810 entstand, wurde das tStGB von 1926 nach dem Vorbild des italienischen StGB von 1889 entwickelt. Das am 01.06.2005 in Kraft getretene neue tStGB entstand demgegen ber unter dem starken Einfluss des deutschen Strafgesetzbuches (dStGB). Interessant erscheint insbesondere der Vergleich des t rkischen und deutschen Notwehrrechts. Schlie lich stellt die Notwehr ein in allen Kulturstaaten anerkanntes Instrument dar, wobei freilich Einzelheiten kulturspezifisch unterschiedlich verstanden werden. Festzustellen ist, dass die t rkische Notwehrnorm nach Art. 25 I des neuen tStGB gegen ber der Regelung im alten tStGB nach Art. 49 I Ziff. 2 erhebliche nderungen aufweist und diese insbesondere unter dem Einfluss des dStGB erfolgten. Ob der t rkische Gesetzgeber es dabei aber auch geschafft hat, sich von eigenen kulturellen Wertvorstellungen komplett zu l sen, bleibt fraglich.