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Description
(Text)
Gesundheitsschutz durchsetzen Befristungen verhindern Auch 25 Jahre nach dem ersten Besch ftigungsf rderungsgesetz ist der befristete Arbeitsvertrag keine Br cke in eine Normbesch ftigung. Im Gegenteil: Er verhindert sie. Dar ber hinaus macht die mit den Befristungen einhergehende Angst vor Arbeitslosigkeit eine wachsende Zahl von Menschen krank. Zwischen gesetzlich zul ssigen Befristungen und der Pflicht des Arbeitgebers Gesundheitsgef hrdungen zu vermeiden, besteht daher ein Spannungsfeld. Sinkt in einem Betrieb die Zahl der Befristungen, verringern sich auch die Gesundheitsrisiken f r die Besch ftigten. Die Durchsetzung unbefristeter Vertr ge ist damit eine Arbeitsschutzma nahme im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Betriebs- und Personalr te k nnen deshalb im Rahmen ihrer Mitbestimmung zum Arbeitsschutz die Zahl der Befristungen verringern.