Description
(Short description)
Mit der Katastrophenschutzkompetenz des Art. 196 AEUV, der Solidaritätsklausel des Art. 222 AEUV und der Kompetenz für humanitäre Hilfe des Art. 214 AEUV haben im Zuge des Vertrags von Lissabon gleich drei Bestimmungen Eingang in die Verträge gefunden, die den Katastrophenschutz als solchen zum Gegenstand haben. Daneben lassen sich katastrophenschutzrelevante Maßnahmen auf die "Beistandsklausel" des Art. 122 Abs. 2 AEUV und die Bestimmungen des Titels V EUV (GASP) sowie einige bereichsspezifische Kompetenzen stützen. Der Autor zeigt den Umfang und die (vertikalen) Grenzen der sich insoweit ergebenden Handlungsspielräume der Union auf und ordnet die Bestimmungen systematisch in das primärrechtliche Gefüge ein. In der Praxis sind die sekundärrechtlichen Innen- und Außeninstrumente des europäischen Katastrophenschutzes wie etwa das Gemeinschaftsverfahren zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten von großer Relevanz. Sie werden im Einzelnen dargestellt, mit dem primärrechtlichen Befund abgeglichen und in Beziehung zueinander gesetzt.
(Text)
Mit der Katastrophenschutzkompetenz des Art. 196 AEUV, der Solidarit tsklausel des Art. 222 AEUV und der Kompetenz f r humanit re Hilfe des Art. 214 AEUV haben im Zuge des Vertrags von Lissabon gleich drei Bestimmungen Eingang in die Vertr ge gefunden, die den Katastrophenschutz als solchen zum Gegenstand haben. Daneben lassen sich katastrophenschutzrelevante Ma nahmen auf die Beistandsklausel des Art. 122 Abs. 2 AEUV und die Bestimmungen des Titels V EUV (GASP) sowie einige bereichsspezifische Kompetenzen st tzen. Der Autor zeigt den Umfang und die (vertikalen) Grenzen der sich insoweit ergebenden Handlungsspielr ume der Union auf und ordnet die Bestimmungen systematisch in das prim rrechtliche Gef ge ein. In der Praxis sind die sekund rrechtlichen Innen- und Au eninstrumente des europ ischen Katastrophenschutzes wie etwa das Gemeinschaftsverfahren zur F rderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten von gro er Relevanz. Sie werden im Einzelnen dargestellt, mit dem prim rrechtlichen Befund abgeglichen und in Beziehung zueinander gesetzt.