Description
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Bei Eintritt einer (Natur-)Katastrophe kann die zust ndige Beh rde den Katastrophenfall feststellen, um eine einheitliche Katastrophenabwehr sicherzustellen. Untersucht wird zun chst die Rechtslage in den einzelnen Bundesl ndern. Dabei wird eine einheitliche Struktur deutlich, die sich etwa bei den Eingriffsbefugnissen zeigt. Die Feststellung des Katastrophenfalls ist rechtlich als Organisationsakt einzuordnen, der keine unmittelbare Au enwirkung entfaltet. Gegen ber anderen Organisationsakten ist sie jedoch atypisch. Wegen der durch den Feststellungsakt erfolgenden Freischaltung von Eingriffsnormen wird der Begriff der freischaltenden Feststellung gew hlt. Sie ist gerichtlich nur eingeschr nkt und in der Regel anhand von konkreten Ma nahmen berpr fbar. Abschlie end werden weitere Beispiele f r freischaltende Feststellungen er rtert, die sich berwiegend als rechtliche Reaktion auf u ere Umst nde darstellen.