Description
(Short description)
Im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen hat sich die Europäische Union die Vollstreckungsfreizügigkeit gerichtlicher Entscheidungen zum Ziel gesetzt. Die Europäische Vollstreckungstitel-Verordnung VO (EG) Nr. 805/2004 gilt insoweit als Pilotprojekt. Sie schafft - beschränkt auf unbestrittene Geldforderungen - einen unionsweit vollstreckbaren Titel. Die Autorin zeigt auf, welche Rechtsbehelfe dem Schuldner offen stehen, um sich gegen einen Europäischen Vollstreckungstitel zu wehren. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Frage, ob und in welchem Staat der Schuldner die Vollstreckungsgegenklage nach Par. 767 ZPO und die Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung nach Par. 826 BGB erheben kann.
(Text)
Im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen hat sich die Europäische Union die Vollstreckungsfreizügigkeit gerichtlicher Entscheidungen zum Ziel gesetzt. Die Europäische Vollstreckungstitel-Verordnung VO (EG) Nr. 805/2004 gilt insoweit als Pilotprojekt. Sie schafft - beschränkt auf unbestrittene Geldforderungen - einen unionsweit vollstreckbaren Titel. Die Autorin zeigt auf, welche Rechtsbehelfe dem Schuldner offen stehen, um sich gegen einen Europäischen Vollstreckungstitel zu wehren. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Frage, ob und in welchem Staat der Schuldner die Vollstreckungsgegenklage nach
767 ZPO und die Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung nach
826 BGB erheben kann.



